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Schluss mit dem Chaos: Sperrmüllabfuhr nur noch auf Abruf

Das Bild wiederholt sich in den Gemeinden des Landkreises Bernkastel-Wittlich regelmäßig: Kaum liegt der ausrangierte Sperrmüll vor der Tür, durchsuchen die Jäger der verborgenen Schätze die Haufen, zerstreuen sie, verursachen mit ihren Transportern oft Chaos auf den Straßen... Damit ist 2017 Schluss: Die Sperrabfalleinsammlung im Landkreis Bernkastel-Wittlich wird nur noch auf Abruf erfolgen. Der Umstellung liegt ein Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 2015 zugrunde.

Bisher gab es für die Abfuhr des Sperrabfalls im Landkreis Bernkastel-Wittlich zwei feste Termine. Ab 2017 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren Sperrabfall (in haushaltsüblichen Mengen bis maximal 5 m³) bei Bedarf pro Haushalt bis zu sechs Mal im Jahr kostenfrei abholen zu lassen. Die Einsammlung erfolgt durch ein beauftragtes Unternehmen, welches die Orte im Landkreis Bernkastel-Wittlich monatlich anfährt. Zur Abstimmung eines Abholtermins genügt zukünftig ein Anruf beim Abfall-Telefon des A.R.T. (06 51 / 9 49 14 14). Dies teilt der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) mit.

Termine vereinbaren

Ein Anspruch auf den nächsten oder einen bestimmten Termin besteht nicht.   Nach Vereinbarung eines Termins muss der Sperrabfall am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens bzw. frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt werden. Die Sperrabfalleinsammlung auf Abruf beginnt am 2. Januar 2017. Ab dem 5. Dezember 2016 können beim A.R.T. Termine für die Abholung gebucht werden.   Bei Unklarheiten und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfall-Telefons  zur Verfügung (0651 / 949 14 14, info@art-trier.de).    

Das gilt als Sperrmüll:

Als Sperrabfall gelten sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit auch nach der Zerkleinerung nicht in den zugelassenen Abfallbehältern entsorgt werden können oder das Entleeren erschweren. Der Grundsatz zur Abgrenzung von Bauabfällen lautet „was beim Umzug mitgenommen werden könnte, zählt zum Sperrabfall“. Auch Metalle und Elektro(nik)geräte gehören dazu. Allerdings ist zu beachten, dass Elektro(nik)geräte getrennt vom restlichen Sperrabfall bereitgestellt werden müssen.   Von der Sperrabfallabfuhr durch den A.R.T. ausgenommen sind Abfälle, die aufgrund ihrer Größe (Höchstbreite 1,50 m) oder ihres Gewichts (Höchstgewicht 50 kg) nicht verladen werden können, Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Bauabfälle jeglicher Art sowie gewerblich genutzte Geräte wie z.B. Kühltheken.


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