Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Am Mittwoch, 13. Dezember, hat das Schöffengericht am Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Udo May einen 29-Jährigen aus der VG Arzfeld wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht ist dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte mit über zwei Promille Blutalkohol einen Unfall verursacht, bei dem sein 30-jähriger Beifahrer ums Leben kam. Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf den 23. Oktober 2016 auf der B410 bei Pronsfeld kurz vor drei Uhr. Der alkoholisierte Fahrer kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Beifahrer wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch in der Nacht in einem Trierer Krankenhaus starb. Der Angeklagte , der bei dem Unfall selbst schwer verletzt wurde, war bereits wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit im Verkehr vorbestraft.(bil)