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Verdächtiges Huhn nicht infiziert

Seit November ist die Vogelgrippe in Deutschland nachgewiesen. Diese Woche gab es einen Verdachtsfall im Eifelkreis. Es herrscht höchste Achtsamkeit. Hatte das Huhn nur Schnupfen, oder war es mit dem H5N8 Virus infiziert, sprich der  Vogelgrippe? Diese Frage beschäftigte das Veterinäramt des Eifelkreises diese Woche. Die klinische Untersuchung  im Landesuntersuchungsamt in Koblenz brachte Entwarnung. Geflügelhalter bangen, dass sich das bald ändern könnte. Eine Halterin  aus der Eifel,  deren Produkte das Bio-Label tragen, fürchtet die drohende Stallpflicht. Diese führe dazu, dass die Tiere sich gegenseitig picken und die Legeleistung  nachlasse. Für sie als Bio-Bäuerin wäre es fatal, wenn die Eier nicht mehr  die Klassifizierung »von freilaufenden Hühnern« tragen dürften. Gewinneinbußen wären die Folge.  Die noch viel größere wirtschaftliche Katastrophe droht im Fall der Infektion. Dann müssen alle Tiere notgeschlachtet werden.
Laut Kreisverwaltung ist eine Gefahr durchaus gegeben. Den Virus schleppen Zugvögel ein, die in Gewässernähe rasten und dabei die einheimische Wildvogelpopulation oder auch Nutzgeflügelbestände anstecken können. Das Risiko für den Eifelkreis sei jedoch »eher gering«, da es nur wenige größere Wasserflächen gebe. »Gänzlich ausgeschlossen werden kann es allerdings nicht«, heißt es in der Antwort auf unsere Anfrage.
Im Rahmen eines Wildvogel-Monitorings werden derzeit tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel eingesammelt und durch das Veterinäramt des Eifelkreises Bitburg-Prüm anschließend an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz zur Untersuchungen auf das Virus der Geflügelpest eingesandt. Untersuchungen in Hausgeflügelbeständen erfolgen nur in Verdachtsfällen. bil/sch
Vogelgrippe, ein tägliches Risiko
Entwarnung nach einem Verdachtsfall – Regeln zum Schutz Kommt sie oder nicht? Um das Risiko der Vogelgrippe einzudämmen, herrschen auch im Eifelkreis besondere behördliche Vorgaben. Noch gab es keinen Fall eines infizierten Geflügels. Aber das kann sich täglich ändern.

Bestätigt sich der erste Verdachtsfall, wird es zur Stallpflicht kommen. »Eine Stallpflicht ist vernünftig, insbesondere in den Gebieten mit einem hohen Vorkommen an Wassergeflügel sowie an Rastplätzen von Zugvögeln«, heißt es aus dem Kreisveterinäramt. Denn die Zugvögel sind häufig  die Überträger des Virus an das Nutzgeflügel. 
Im Kreisgebiet gibt es acht große Geflügelhöfe, die mehr als  1000 Tiere halten und sieben mit einer Herde zwischen 100 und 1000 Tieren.  Daneben existieren rund 880 kleine Betriebe mit weniger als 100 Tieren. Hierbei handelt es sich  meist um Eigenversorger. Um eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus zu verhindern, hat der Bund am 21. November in einer Eilverordnung »Biosicherheitsregeln« erlassen. Diese geben vor, dass Geflügelhalter in einem Register die Zahl der verendeten Tiere und die Zahl der pro Tag gelegten Eier eintragen müssen. Kein Unbefugter darf Ställe betreten und wer hineingeht, muss Schutzkleidung tragen, die nach Verlassen des Stalls entsorgt oder  desinfiziert werden muss. Vor dem Betreten eines Stalls sind Schuhe und Hände zu desinfizieren.
Ansonsten gilt, den Kontakt zu Hausgeflügel und Wildvögeln zu meiden.  Um die Wildvögel nicht anzulocken, sollte Futter geschützt aufbewahrt werden und Oberflächenwasser sollte beseitigt werden. 

Krankes Huhn untersucht
Im Rahmen eines Wildvogel-Monitorings sammeln derzeit die Städte und Verbandsgemeinden tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel ein und das Veterinäramt des Eifelkreises schickt sie anschließend an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz zur Untersuchungen auf das Virus.  In Hausgeflügelbeständen gibt es die Untersuchungen nur in Verdachtsfällen, wie in dieser Woche bei einem Huhn aus dem Kreisgebiet. Ergebnis: Entwarnung. 

Besondere Hygiene
Zwar ist bislang kein Fall aufgetreten, in dem das Virus auf den Menschen übertragen wurde, dennoch sollten Verbraucher bei der Zubereitung von Geflügelfleisch auf besondere Hygiene achten.  Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine Übertragung über Lebensmittel unwahrscheinlich. Wichtig ist es, Geflügelgerichte gründlich durchzugaren. Rohes Geflügelfleisch sollte getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahrt werden und Küchengeräte gründlich gereinigt werden.
Verbraucher können sich mit Fragen jederzeit an das Veterinäramt unter Tel. 06561/153390 wenden. bil

 Foto: Janne Kloepper/ Pixelio


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