Seitenlogo
bil

Erzieherin vor Gericht

In der ersten Hauptverhandlung im Rahmen der Vorwürfe gegen Betreuer der Jugendhilfe Eifel stand am Montag eine leitende Erzieherin der Jugendhilfe Eifel Einrichtung in Arzfeld vor dem Strafrichter am Amtsgericht Prüm. Die 39 Jahre alte Frau ist wegen Nötigung eines Zwölfjährigen angeklagt.
Das Amtsgericht Prüm hat die Verhandlungen gegen eine  Betreuerin der Jugendhilfe Eifel aufgenommen. Foto: S. Schönhofen

Das Amtsgericht Prüm hat die Verhandlungen gegen eine Betreuerin der Jugendhilfe Eifel aufgenommen. Foto: S. Schönhofen

Der Vorwurf: 2014 veranlasste die Angeklagte, dass ein damals zwölfjähriger Junge, der seit 2011 in der Jugendhilfe-Gruppe in Arzfeld lebt, über ein Wochenende in die Gruppe der Jugendhilfe Eifel nach Daleiden wechselte. Laut Staatsanwaltschaft sei der Junge dort in einem Zimmer im unbewohnten Nebengebäude der Einrichtung untergebracht worden. Er habe ohne Bett nur auf einer Matratze schlafen müssen, sei ungenügend mit Lebensmitteln versorgt worden und sei in einem Zimmer, das sich im Zustand einer Baustelle befunden haben soll, isoliert worden. Der Vorwurf: die Angeklagte habe den Jungen, der die Arzfelder Gruppe verlassen wollte, dieser drastischen Situation ausgesetzt, um ihn „von seinem Vorhaben abzubringen“, heißt es im Strafbefehl. Das sagt der Junge:  So wie der heute 14-Jährige die Ereignisse schildert, erscheinen sie in einem anderen Licht. In Arzfeld sei er „ein bisschen hochgegangen.“ Er habe „Blödsinn gemacht“, sich mit anderen „gekabbelt“. Er bestätigt, dass er auf den Gruppenbus geklettert sei und dabei eine Beule im Dach verursacht habe. Daraufhin habe es ein Gespräch mit der Angeklagten gegeben. „Ich hab gesagt, dass ich weg will. Ich war in dem Moment aufgebracht.“ Die Angeklagte habe ihm vorgeschlagen, das Wochenende in Daleiden zu verbringen, er habe zugestimmt. In Daleiden habe er zusammen mit den anderen Kindern auf einem Flur gewohnt. Er habe ein sauberes Bad gehabt, Tisch, Stuhl, ein Fenster - und ja, er habe auf einer Matratze am Boden geschlafen. Er habe dreimal am Tag mit der Gruppe gegessen. Anschließend sei er wieder auf sein Zimmer geschickt worden. Wie verabredet habe er das Wochenende in Daleiden genutzt, sich Gedanken zu machen, was er wolle. „Ich wollte zurück“, sagt er vor Gericht. Nicht etwa, weil er es in Daleiden schlimm gefunden habe. Er fühle sich wohl in der Arzfelder Wohngruppe, habe dort seine Freunde. Sein Verhältnis zu der Angeklagten sei „ganz normal“. „Ich kann mit ihr reden. Wenn ich etwas brauche, frag ich sie.“  Was für die Angeklagte spricht: Nach ihrer eigenen Aussage und der des Jungen hatte die Angeklagte seine Mutter vorab informiert. Diese sei einverstanden gewesen. Ebenso habe sie das Jugendamt im Vorfeld einbezogen. Zudem habe sie dem Jungen zugesagt, dass sie ihn am übernächsten Tag wieder abhole. Das hat sie auch getan. Was der Richter sagt: Einige Anschuldigungen seien widerlegt, räumte Richter Oliver Emmer ein. Dazu gehöre der Zweck der Verlegung und der Vorwurf, diese sei auf unbestimmte Zeit ausgesprochen worden. Emmer: „Wenn die Abstimmung mit der Mutter und dem Jugendamt zutreffen sollte, reden wir über einen glasklaren Freispruch.“ Daher hielte er eine Einstellung des Verfahrens für vertretbar. Für die Angeklagte spreche außerdem, dass sie nicht vorbestraft sei. Das sagt die Staatsanwaltschaft: „Eine Einstellung kommt nicht in Betracht.“ Staatsanwältin Charlier besteht auf die Vernehmung des Jugendamt-Mitarbeiters sowie der Mutter und der beiden Jugendhilfe-Mitarbeiterinnen, mit denen die Angeklagte sich nach eigener Aussage im Vorfeld der Verlegung besprochen habe. So geht es weiter: Die Verhandlung wird am Montag, 19. September, um 9 Uhr am Amtsgericht Prüm fortgesetzt. Im Fall einer Verurteilung muss die Angeklagte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Ende Oktober nimmt das Gericht den Prozess gegen zwei weitere Betreuerinnen der Jugendhilfe Einrichtung in Daleiden auf. bil HINTERGRUND Die Jugendhilfe Eifel gibt es seit 2012. Sie betreut rund 50 Kinder und Jugendliche an verschiedenen Standorten (in Arzfeld, Auw bei Prüm, Bergweiler, Burg Daleiden, Föhren, Gransdorf, Lissingen, Longkamp, Manderscheid, Piesport, Schmittweiler, Weinsheim und Wißmannsdorf) An den 14 Standorten hat der Träger insgesamt ca. 32,5 Vollzeitstellen vorzuhalten. Das Landesjugendamt überprüft derzeit die Besetzung des Personals. Die Betriebserlaubnis der damaligen Einrichtung Eifeler Hof des Trägers Jugendhilfe Eifel gGmbH in Daleiden wurde zum 6. Mai 2015 widerrufen, damit wurde die Einrichtung durch das Landesjugendamt geschlossen. Auf Anfrage des Wochenspiegels teilt das Landesjugendamt mit: "Der Träger nahm nach den Ereignissen, die zum Widerruf der Betriebserlaubnis führten, organisatorische Veränderungen vor, er beseitigte bauliche Mängel, es wurden arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen und er erstellte ein neues Konzept. Bereits mit der Aufnahme des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie des Verfahrens zum Widerruf der Betriebserlaubnis für den "Eifeler Hof" hat der Träger strukturelle Veränderungen vorgenommen. Somit wurde im April 2016 für das neue Angebot "Gruppe Phönix" in Daleiden die Betriebserlaubnis erteilt. Die Einrichtung in der `alten´ Form existiert nicht mehr. Nach bestehender gesetzlicher Grundlage hat der Träger Anspruch auf Erteilung der Betriebserlaubnis, wenn der Schutz der Minderjährigen in der Einrichtung gewährleistet ist. I.d.R. gilt das Kindeswohl als gewährleistet, wenn die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen war dies der Fall. Und durch die organisatorischen Veränderungen, die der Träger laut seinen Angaben vorgenommen hat, zeigte er seine Bereitschaft bestehende Mängel abzustellen."


Meistgelesen