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Sybille Schönhofen

Haftstrafe für Pädophilen

Wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos muss ein Mann aus dem Vulkaneifelkreis für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter. 18 Vorstrafen und keine günstige Sozialprognose schlossen in den Augen des Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Prüm Bewährung aus. Fast 50.000 Bilder und Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Szenen waren bei dem 39-jährigen Angeklagten gefunden worden.

Auf der Anklagebank am Prümer Amtsgericht saß am Dienstag ein 39-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll. Ihm wird der Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Dateien, die die Polizei 2014 in seiner Wohnung sicherstellte, vorgeworfen. Auf Anraten seines Pflichtverteidigers leistete der Mann gleich zu Prozessauftakt ein Geständnis. Der 39-Jährige Mann mit Schnurr- und Kinnbart und schwarz-grau meliertem kurzem Haar, Jeans, dunkler Freizeitjacke und grauem T-Shirt äußerte sich selbst nicht. Er ließ seinen Verteidiger für sich sprechen. Seinen gesenkten Blick hielt er bis zur Urteilsverkündung starr auf einen Punkt schräg vor sich gerichtet.   Sachverständige musste die Bilder anschauen Trotz des Geständnisses rollte Richter Emmer „zur Unterfütterung des Geständnisses“ den Fall in der Hauptverhandlung auf: Zwei Polizisten bestätigten die Beschlagnahmung eines PCs, eines Smartphones, 14 Festplatten und zahlreicher kleiner Speichermedien bei der Durchsuchung der Wohnung des Arbeitslosen im Jahr 2014. Seitdem sei er „sauber“, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger mitteilen. Eine EDV-Sachverständige hatte die Aufgabe, die elektronischen Datenträger auf Besitz, Beschaffung und Verbreitung kinder- und jugendpornografischen Materials auszuwerten. Dabei fand sie 48.896 Dateien entsprechenden Inhalts. (Ohne Auswertung des Smartphones und der Speicherkarten. Für das Strafmaß hätte es keinen Unterschied gemacht, wären hier weitere kinderpornografische Dateien gefunden worden.) Dateien in Tauschbörse verbreitet Drei der Dateien auf seinem PC habe der Angeklagte in einer Tauschbörse im Internet verbreitet, stellte die Gutachterin fest. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt zogen es vor, sich keins der Bilder anzuschauen. Richter Emmer versicherte ihnen: „Es handelt sich um kinderpornografische Abbildungen und zwar in einem Umfang, der ziemlich deftig ist.“ Der Pflichtverteidiger warf ein, dass sein Mandant im Falle einer Bewährungsstrafe eine Therapie machen würde. Der geschiedene Pädophile hat selbst drei Kinder, die aber nicht bei ihm leben. Schon  2010 war er wegen Besitz kinderpornografischen Materials verurteilt worden. Damals zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose. Aber kurz nach seinem Bewährungsende wurde er rückfällig. Sein Verteidiger bemängelt, dass das Gericht die Bewährung damals nicht an eine Therapie geknüpft habe. Von Bewährung wollte der Staatsanwalt diesmal nichts hören. Er forderte ein Jahr und sechs Monate Haft. Langes Vorstrafenregister Trotz 18 Vorstrafen zwischen 1992 und heute, zumeist wegen Fahren ohne Führerschein oder Trunkenheitsfahrten und Diebstählen, saß der Angeklagte bisher nur einmal im Gefängnis (für zwölf Monate, weil eine seiner Straftaten in die Phase einer Bewährung fiel und diese damit aufgehoben wurde). Zwischen die letzten beiden Verurteilungen fällt der am Dienstag verhandelte Tatbestand. Dass der Angeklagte nach der Hausdurchsuchung im Februar 2014, bei der das belastende kinderpornografische Material sichergestellt wurde, 2015 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erneut straffällig wurde, spricht nach Ansicht des Richters nicht für eine günstige Sozialprognose. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass sich der pädophile Mann bislang nicht in Therapie begeben habe und wieder rückfällig geworden sei. „Wollte er seine pädophilen Neigungen in den Griff bekommen, hätte er etwas in die Wege leiten können“, so Emmer. Richter lehnt Bewährung ab Daher komme Bewährung nicht in Frage. Er könne sie außerdem aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung nicht gewähren. „Dass jemand, der so eine einschlägige Eintragung hat und der erneut mit gleichartigen Taten beginnt, wieder Bewährung bekommt, ist den Bürgern kaum plausibel zu machen“, so der Richter. Mit seinem Urteil von einem Jahr und drei Monaten Haft blieb er drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Für die Strafmilderung gab er zwei Gründe an: Das Geständnis und die „misslich lange“ Verfahrensdauer. Der Angeklagte will in Berufung gehen. bil Foto: S. Schönhofen


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