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Sybille Schönhofen (bil)

Mit Stahlkugeln auf Schulbus und Spaziergängerin geschossen

Der Schütze aus Speicher schoss nicht auf Zielscheiben. Er feuerte mit einer Druckluftpistole auf Fahrzeuge und eine Frau.    Foto: Dirk Kruse/ Pixelio

Der Schütze aus Speicher schoss nicht auf Zielscheiben. Er feuerte mit einer Druckluftpistole auf Fahrzeuge und eine Frau. Foto: Dirk Kruse/ Pixelio

Zehn Monate Haft auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen einen 21-Jährigen aus Speicher. Er hatte im vergangenen Jahr in seinem Heimatort Angst und Schrecken verbreitet, als er an zwei Tagen mit einer Druckluftpistole auf einen Schulbus, eine Spaziergängerin und mehrere Autos Schüsse abfeuerte. Verletzt wurde niemand. Reines Glück.
»Hier hätte viel mehr passieren können.« Diese Worte standen über Richter Udo Mays Urteilsbegründung, als er am Montag am Amtsgericht Bitburg einen 21-Jährigen aus Speicher verurteilte. Am  13. und 14. September 2016 hatte der Metallbauer während seines Urlaubs vom Balkon der Wohnung seiner Mutter in der Bahnhofstraße sowie auf dem Gelände des Schulzentrum Schüsse aus einer Druckluftpistole mit 4 Millimeter-Kaliber abgefeuert. Die Waffe hatte ihm ein Bekannter   als Wiedergutmachung von Schulden überlassen. Nachdem die Schüsse im Ort in aller Munde waren, hatte der Schütze aus Angst entdeckt zu werden, die Waffe versteckt. Seine Eltern hatten die Pistole schließlich gefunden und in die Mosel geworfen.
Vor Gericht gab der Angeklagte alle acht ihm vorgeworfenen Taten zu: Der erste Probeschuss zerstörte die Scheibe eines Garagentors. Der zweite Schuss zerriss die Seitenscheibe eines voll besetzten Schulbusses. Am folgenden Morgen schoss der Mann auf eine Spaziergängerin, die in ihrer Zeugenaussage darlegte, dass sie zwei Schüsse gehört habe und einen Luftzug an ihrem rechten Ohr gespürt habe. Die Kugel müsse daher wenige Zentimeter an ihrem Kopf vorbeigeflogen sein, schloss  Richter Udo May. Für den Richter und auch für Staatsanwalt Christian Hartwig steht fest: »Er nahm in Kauf, dass die Geschosse die Zeugin treffen könnten.« Das stritt der Angeklagte ab. Er verwies darauf, dass er die Frau aufgrund von Bäumen nicht gesehen habe.

Sein Hobby: Ballerspiele

für Xbox und PS4

Zu seiner Motivation sagte er, er habe »Leute erschrecken« wollen. Er selbst sei geschockt gewesen, nachdem er auf den Bus geschossen habe. Trotzdem machte er weiter.
Mit weiteren Schüssen traf der Angeklagte am zweiten Tag die Scheiben vorbeifahrender Autos. In einem Fall sogar die Frontscheibe auf der Seite des Fahrers.
In der Nacht zerstörte der 21-Jährige auf dem Gelände des Schulzentrums mit den Stahlgeschossen aus seiner CO2-Pistole einen Bewegungsmelder und schoss auf eine Tür. Der Angeklagte berichtete, dass er damals Konsolenspiele wie Call of  Duty und Assassin´s Creed gespielt zu haben. »Spiele, in denen viel rumgeballert wird«, ergänzte Richter May.
Verletzt wurde bei den Schüsse in Speicher niemand. Das sei jedoch reines Glück, betonte der Richter. Insgesamt entstand Sachschaden in der Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine zehnmonatige Haftstrafe zur Bewährung. Aufgrund einer Reifeverzögerung des Angeklagten wurde Jugendstrafe angewandt. Bewährung gab das Gericht wegen der günstigen Sozialprognose (Schulabschluss, abgeschlossene Lehre, fester Arbeitsplatz) und der Reue des Angeklagten, der diese mehrfach während der Verhandlung beteuerte. Bei den Opfern habe er sich entschuldigt und in fünf Fällen den Schaden beglichen. »Ich erschrecke mich vor mir selber. Es tut mir sowas von leid«, sagte er in der Verhandlung.

Warnschuss:

Eine Woche hinter Gitter

Auf der anderen Seite attestierte das Gericht ihm »schädliche Neigungen«. Erst im Februar war der 21-Jährige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Kurz darauf brachte ein Drogenscreening zutage, dass er wieder Amphetamine und Cannabis konsumiert hatte. Mit Drogen habe der Heranwachsende begonnen, als sich seine Eltern vor sechs Jahren trennten, führte ein Jugendgerichtshelfer aus.
Die Strafe ist an Auflagen geknüpft: Der Verurteilte muss den noch offen stehenden Schaden begleichen, Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und ein drogenfreies Leben nachweisen. Als Warnschuss verhängte das Gericht eine Woche Jugendarrest hinter Gittern. Das Urteil ist rechtskräftig. bil


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