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Flüchtlingsunterkünfte in Euskirchen und Mechernich

Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben aktuell dazu aufgerufen, die Krisenstäbe der Kreise, auch im Kreis Euskirchen, zu aktivieren. Hintergrund ist die große Zahl von Flüchtlingen, die in kürzester Zeit untergebracht und versorgt werden müssen.

Dieser Aktivierung ist der Kreis Euskirchen nachgekommen und hat mit sofortiger Wirkung den Krisenstab einberufen. Mitglieder dieses Krisenstabes sind unter anderem Landrat Rosenke, die vier Geschäftsbereichsleiter der Kreisverwaltung Euskirchen, Kreisbrandmeister Udo Crespin sowie Dr. Bernhard Ziemer (Abteilungsleiter des Gesundheitsamtes). Zudem sind Johannes Winckler, Erster Beigeordneter der Stadt Euskirchen, Thomas Hambach, Erster Beigeordneter der Stadt Mechernich, und Vertreter der Polizei Euskirchen als Verbindungsbeamte in den Krisenstab berufen worden.   Auf Grund der steigenden Anzahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge werden die zum Teil noch nicht registrierten Flüchtlinge nach dem Königssteiner Schlüssel auch nach Nordrhein-Westfalen verteilt. So kommen derzeit bis zu 18.000 Flüchtlinge nach NRW. Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, hat die Bezirksregierung Köln nun kurzfristig die Kreise ihres Bezirks um Amtshilfe gebeten.   Bereits vor Aktivierung der Krisenstäbe waren der Bezirksregierung ohne kommunale Beteiligung Liegenschaften im Kreis Euskirchen im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen gemeldet und von dieser untersucht worden. Zwei Liegenschaften scheinen für eine kurzfristige Unterbringung als Notunterkünfte - und damit als Landeseinrichtungen -  geeignet zu sein. Hierbei handelt es sich zum einen um das Grundstück der DHL Supply Chain Germany an der Thomas-Eßer-Straße in Euskirchen und zum anderen um Einrichtungen in der Bleiberg-Kaserne in Mechernich. Vertreter der Eigentümer sind daher im Krisenstab mit eingebunden.   Die Bezirksregierung teilt mit, dass je Liegenschaft bis auf Weiteres maximal 500 Flüchtlinge unterzubringen sind. Im Bereich beider Liegenschaften wird derzeit geprüft, ob die Infrastruktur und die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorhanden sind. Zurzeit werden Inventarlisten erstellt, um zu klären, wie noch fehlende Betten, Möbel und vor allem mobile Sanitäranlagen beschafft und kurzfristig bereitgestellt werden können. Weiter ist zu klären, wer als Betreiber der jeweiligen Notunterkunft auftritt, um die Flüchtlinge z.B. mit Essen, Kleidung, Hygieneartikeln u.a.m. zu versorgen.   Erst wenn diese Fragen abschließend geklärt sind, kann eine Belegung der Notunterkünfte erfolgen.   Das Land NRW hat die Übernahme der Kosten für die Einrichtung und den Betrieb dieser avisierten Landes(not)unterkünfte verbindlich zugesagt. Im Übrigen werden die in diesen beiden Einrichtungen untergebrachten Flüchtlinge auf die Kontingente der Städte nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz angerechnet.


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