Strafbefehl gegen Sternekoch Johann Lafer beantragt
In dem Strafbefehl wird dem Beschuldigten Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zur Last gelegt. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse mitteilte, sind nach den Ermittlungen unter anderem von Johann Lafer beschäftigte Arbeitnehmer „teilweise unrichtig bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern“ angemeldet worden. Im Besonderen seien Löhne „mit dem Ziel einer geringeren Sozialabgabenlast“ gesplittet worden, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem wird dem Sternekoch und seiner Ehefrau zur Last gelegt, dass sie es zu verantworten haben, dass die Einkommensteuerfestsetzung zu niedrig erfolgte. Gegen den Beschuldigten ist dem Oberstaatsanwalt zufolge eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr beantragt worden, deren Vollstreckung für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Bewährungsauflage beläuft sich auf 370.000 Euro. „Weiterhin wurde gegen den Beschuldigten eine gesonderte Geldstrafe von 360 Tagessätzen beantragt. Gegen die Ehefrau des Beschuldigten wurde eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen beantragt“, so Oberstaatsanwalt Kruse. Nach Informationen seines Rechtsanwaltes Prof. Dr. Christian Schertz hat Johann Lafer den Strafbefehl akzeptiert. Sein Mandant bedauere, dass es zu den von der Staatsanwaltschaft festgestellten und daher auch zu Recht sanktionierten Unregelmäßigkeiten in seinem Betrieb gekommen sei.