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Tödlicher Jagdunfall: Dritter Verhandlungstag

Am dritten Termin im Prozess um den tödlichen Jagdunfall in Dalberg sagten weitere Zeugen aus. Im Amtsgericht von Bad Kreuznach wurden fragwürdige Beobachtungen und Feststellungen von verschiedener Seite betont. Der Ausgang des Verfahrens bleibt weiter offen.

Richter Eugen Birnbaum eröffnte die Sitzung. Zuerst wurde der leitende Ermittler in der Sache als Zeuge vorgeladen. Er berichtete vom Obduktionsergebnis, der Spurensicherung im Waldgebiet von wo aus der tödliche Schuss abgegeben wurde und der Hausdurchsuchung des Schützen. Es ging auch um den Pachtvertrag über die bejagbare Fläche. Der Vertrag weist dem Jagdleiter die Jagdfläche zu, auf der auch das Grundstück der getöteten Seniorin liegt.  Auf die Frage des Richters, ob das gepachtete Gelände bejagbar sei, antwortete der damalige Jagdnachbar des angeklagten Jägers: "Verwaltungstechnisch, ja, tatsächlich, nein." Die Unfallverhütungs- und Jagdvorschriften könne man an diesem Stand nur schwer einhalten. Zudem gab es ein hitziges Telefonat einige Zeit nach dem Unglück zwischen dem Jagdleiter und dem jetzt Angeklagten. In dem erzählte der Jäger wohl von seinem vermeintlichen Sturz, der den tödlichen Schuss ausgelöst haben will. Doch dass dem Jagdleiter dieses wichtige Telefonat nicht am nächsten Tag, in der ersten Vernehmung bei der Polizei, sondern erst in einer Nachvernehmung einfällt, lässt Fragen offen. Abschließend schilderte ein Paar seine Beobachtungen von seinem Wohnzimmer aus, nachdem der tödliche Schuss abgegeben wurde. Auf dem Grundstück der Getöteten habe sich dann die Jagdmannschaft gesammelt. Frau und Ehemann wunderten sich darüber, dass einer der Jäger ein erlegtes Schwein vom Hang oberhalb des Hauses der alten Frau nach unten an ein Einfahrtstor schaffte. Und ein anderer soll mit seinen Schuhen Laub um den Jagdstand des Todesschützen im Wald verwischt haben. Als wichtiger Zeuge soll der damalige Jagdleiter am nächsten Verhandlungstermin am 5. September aussagen.


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