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Vogelgrippe bei Wildvögeln ist im Kreis angekommen

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hat den Erreger der Vogelgrippe nun auch bei einem toten Schwan aus Boppard nachgewiesen, wie die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mitteilt.

Dieses Geschehen ist bei den starken Minus-Temperaturen bei Wildvögeln nichts Außergewöhnliches. Von den Wildvögeln sind vor allem Wassergeflügel und Aas fressende Vögel betroffen. Wildvögel stellen das natürliche Reservoir für die Geflügelpest dar. Eine Verbreitung der Erreger erfolgt über die Ausscheidungen infizierter Tiere. Aber auch Aas fressende Wildsäugetiere (Fuchs, Marder etc.) können durch die Verschleppung von erregerhaltigem Material hierzu beitragen, so dass durchaus Regionen mit geringem Vorkommen von Wassergeflügel kontaminiert sein können. Nach einer Risikoabschätzung ist die Rheinschiene gefährdet und daher wurde ein Aufstallungsgebot für Bereich zwischen der Autobahn A61 und dem Rhein verfügt. Durch das Auffstallungsgebot soll verhindert werden, dass die Vogelgrippe auf Hausgeflügel überspringt. Es sind einfach umzusetzende, aber hochwirksame Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) notwendig, um den Eintrag von Geflügelpesterregern in die Hausgeflügelbestände zu verhindern. Allen Geflügelhaltern wird empfohlen – im eigenen Interesse und zum Schutz ihrer Tiere – unbedingt die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten: Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Auf Grünfutter von Äckern, Wiesen und Gärten sollte unbedingt verzichtet werden. Personenverkehr, insbesondere Besucherverkehr, im eigenen Geflügelbestand auf das unvermeidbare Minimum beschränken. Nach der Ausstallung des Bestandes den Stall, die Einrichtung und die Gegenstände reinigen und mit handelsüblichem Desinfektionsmittel desinfizieren. Geflügelkadaver sicher und vor Wildtieren geschützt lagern. Ganz wichtig: Auffälligkeiten und vermehrte Todesfälle im Bestand müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden. Wichtige Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.de) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (www.mueef.rlp.de).


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