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Klaus Desinger

Taubstummer: Versuchte Vergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 34 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein Bedrohung, versuchte gefährliche Körperverletzung und versuchte Vergewaltigung vor. Der Prozesauftakt ist am kommenden Montag.

Nach der Anklageschrift soll die taubstumme Geschädigte den ebenfalls taubstummen Angeklagten im November 2016 in dessen Wohnung in Idar-Oberstein besucht haben. Er soll der Geschädigten bereits mehrfach sexuelle Avancen gemacht haben, die sie zurückgewiesen habe. Der Angeklagte habe nunmehr wiederum versucht, sich ihr zu nähern, woraufhin diese seine Wohnung habe verlassen wollen.

Heimlich Tür abgeschlossen

Der Angeklagte habe allerdings zuvor heimlich die Wohnungstür abgeschlossen. Er habe daraufhin die Geschädigte gegen ihren erklärten Willen geküsst und „angegrabscht“. Die Frau habe den Angreifer zurückgestoßen und ihn aufgefordert, damit aufzuhören. Dieser habe sie daraufhin aufgefordert, nicht über den Vorfall zu reden und habe den Wohnungsschlüssel in ein dunkles Zimmer geworfen, in dem eine Matratze gelegen habe. Als die Geschädigte in dem Zimmer nach dem Wohnungsschlüssel gesucht habe, sei der Angeklagte unbemerkt hinter sie getreten und habe mit einem Messer auf sie einstechen wollen, um dann mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben.

Panisch durch Türverglasung gesprungen

Die Geschädigte habe den Arm des Angeklagten wegschlagen können und sei dann panisch durch die kaputte Türverglasung der Wohnungstür gesprungen, wodurch sie Verletzungen davongetragen habe. Die Geschädigte sei noch immer traumatisiert. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert.


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