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Auszeichnungen für Steuersünder gestrichen

Ermittlungen gegen Winzer: Das Land streicht in diesem Jahr vier Staatsehrenpreise. Das Weinbauministerium hat eine "Streichliste" bestätigt.

Wenn am Freitag, 25. November, im feierlichen Rahmen in der Europahalle in Trier die diesjährige Wein- und Sektprämierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz stattfindet, werden mehrere Top-Winzerbetriebe nicht auf dem "Siegertreppchen" stehen. Grund: Das Ministerium hat nach Informationen des Cochemer WochenSpiegel eine genaue Prüfung der Betriebe angeordnet, welche sich eigentlich einen Preis "verdient" hätten. Kam es zu Ungereimtheiten in dem Betrieb, wird der Staatsehrenpreis trotzt zahlreicher und erforderlicher Goldmedaillien für produzierte Weine, gestrichen. Vier Betriebe ausgeschlossen Auf Anfrage bestätigt Susanne Keeding, Pressesprecherin beim Weinbauministerium in Mainz, entsprechende Informationen des WochenSpiegel. "In Rheinland-Pfalz wurden in diesem Jahr insgesamt vier Betriebe von der Verleihung eines Ehrenpreises ausgeschlossen", so Keeding. Nach Angaben des Ministeriums informiert sich vor der Verleihung die Landwirtschaftskammer bei den Weinüberwachungsbehörden und der Staatsanwaltschaft, ob dort Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine Verleihung der Ehrenpreise sprechen und stimmt sich anschließend mit den jeweiligen Stiftern über die vorliegenden Erkenntnisse und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen ab. Nicht bestätigen will Keeding Informationen des WochenSpiegel, wonach bei der Streichung von Staatsehrenpreisen auch steuerrechtliche Verfehlungen eine Rolle gespielt haben sollen. Dies ist nach Informationen in mindestens zwei Fällen in diesem Jahr der Fall. Einer der Betriebe hat mehr als zehn goldene Kammerpreismünzen für seinen Weinjahrgang erhalten. Die Verleihung eines Staatsehrenpreises wurde abgelehnt. Seit Monaten wird gegen den Top-Betrieb wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Nach Angaben der Ministeriums-Sprecherin ist der Hintergrund dieses Vorgehens, das hohe Ansehen der verliehenen Ehrenpreise zu bewahren und Reputationsschäden für die Weinwirtschaft, die Landwirtschaftskammer und die Stifter möglichst auszuschließen.


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