Behebung von Mängeln und Restarbeiten
Der Brückenprüftrupp des Landesbetriebs Mobilität (LBM) hatte noch Mängel festgestellt, die im Nachgang durch die ausführende Firma auf deren Kosten zu beheben sind. Seitens der ausführenden Firma kann kurzfristig mit den Arbeiten ab Mittwoch, 17. Mai, begonnen werden. Zur Durchführung der Arbeiten wird die Sperrung des unterstromigen Gehweges erforderlich, so dass hier die notwendigen Beschichtungsarbeiten ausgeführt werden können. Diese Sperrung wird auch für den Einsatz des Brückenuntersichtsgerätes genutzt, so dass hiermit die Arbeiten an der Brückenunterseite und am Flusspfeiler erledigt werden können. Insgesamt werden die Arbeiten rund zwei Kalenderwochen in Anspruch nehmen. Auf der Fahrbahn der L 98 werde hierzu zudem tagsüber die Errichtung einer einstreifigen Verkehrsführung unumgänglich sein, teilt der LBM mit. Foto: Archiv www.lbm.rlp.de