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Bußgeld- und Strafverfahren

Ein Mann aus Cochem, der am Trierer Hauptbahnhof das Tragen einer Mund-Nasen-Maske verweigerte, muss mit einem Bußgeld- und einem Strafverfahren rechnen. Das teilt die Bundespolizei mit.

Der, so die Bundespolizei, völlig uneinsichtige Mann lehnte, trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Bundespolizisten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab. Vielmehr beleidigte er die Beamten mit unflätigen Worten. Neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens erwartet ihn nun auch ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Symbolfoto: Bundespolizei


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