Seitenlogo
stp

Geflügel muss in den Stall

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat wegen der Vogelgrippe die Aufstallung von Geflügel für den Bereich von 500 Meter um das Moselufer angeordnet.

Die hohe Zahl von Todesfällen bei Wildvögeln und mehrere Ausbrüche der Geflügelpest in verschiedenen Nutzgeflügelbeständen in Deutschland und Europa innerhalb weniger Tage belegen eine erhöhte Gefahr, dass sich das Vogelgrippe-Virus weiter ausbreitet. Ein besonderes Risiko besteht durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen. Aus diesem Grund hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell nun die Aufstallung von Geflügel in einem Radius von 500 Meter um das Moselufer angeordnet. "Aktuell wurde in Rheinland-Pfalz zwar noch kein Fall eines Ausbruchs des Virus bei Wild- oder Hausgeflügel festgestellt, dennoch halten wir die Aufstallung für wichtig, um die Geflügelhalter vor dem Eintrag der Geflügelpest zu schützen“, so die zuständige Dezernentin Anja Toenneßen. Die Verfügung zur Aufstallung ist an alle bekannten gewerblichen und privaten Geflügelhalter in dem genannten Bereich ergangen. In diesem Zusammenhang fordert die Kreisverwaltung Cochem-Zell alle Geflügelhalter im Landkreis Cochem-Zell auf, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflü-gelbestandes bisher noch nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzu-holen. Die vollständige Verfügung kann im Internet unter www.cochem-zell.de eingesehen werden.  Themenfoto: Archiv


Meistgelesen