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Moselschifffahrt acht Tage unterbrochen

Die Wasser- und Schifffahrtsämter Koblenz und Trier sperren die Moselschleusen bis zum 7. Juni, um zwingend erforderliche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchführen zu können. Der durchgehende Schiffsverkehr auf der Mosel ist damit für acht Tage unterbrochen.

Auch die Sportbootschifffahrt ist von den Sanierungsmaßnahmen betroffen. Die Sportbootschleuse Koblenz, muss aus Sicherheitsgründen komplett außer Betrieb genommen werden, die Sportbootschleuse Enkirch nur am 31. Mai. Die anderen Sportbootschleusen stehen der Sportbootschifffahrt uneingeschränkt zur Verfügung. Die jährlich stattfindenden Sperr- und Reparaturzeiten stimmen die Moselanrainerstaaten Frankreich, Luxemburg und Deutschland einvernehmlich ab. Sie sind bereits bis 2025 festgelegt und der Schifffahrt bekanntgegeben. So ist sichergestellt, dass an der Mosel von Koblenz bis Neuves-Maisons, wie auch an der Saar, zeitgleich notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und außerhalb dieses Zeitraums Behinderungen für die Schifffahrt vermieden werden. Im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Trier sind die Schiffsschleusen Wintrich, Detzem, Trier, Grevenmacher und Stadtbredimus in der Zeit vom 31. Mai, 0 Uhr, bis voraussichtlich 7. Juni, 24 Uhr, außer Betrieb. Im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Koblenz sind die Schiffsschleusen Enkirch, St. Aldegund, Müden, Lehmen und Koblenz 1 (große Schleusenkammer) vom 31. Mai, 0 Uhr bis voraussichtlich 7. Juni, 24 Uhr außer Betrieb. Die Schleusen Fankel 1 und 2 müssen am 31. Mai, 0 Uhr, bis 1. Juni, 24 Uhr, außer Betrieb genommen werden. Die Schleuse Koblenz 2 (kleine Schleusenkammer) steht der Schifffahrt zur Verfügung. An den Schleusenanlagen Koblenz 1, Lehmen, Müden, St. Aldegund und Enkirch führt das Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz umfangreiche Instandsetzungen an den Ober- und Untertoren deren Antrieben, sowie an der Schleusenausrüstung durch. An der Schleusenanlage Müden wird die Dichtleiste am Untertor erneuert, hierzu ist der Einsatz eines speziellen temporären Revisionsverschlusses erforderlich. An den Schleusen Fankel 1 und 2 ist die Wartung und Überprüfung der gesamten umfangreichen Stromversorgung erforderlich. Gleichzeitig werden in den leer gepumpten sogenannten "trocken gelegten" Schleusenkammern die erforderlichen Bauwerksinspektionen durchgeführt. An der Schleuse Enkirch ist eine umfangreiche Bauwerksprüfung vorgesehen, die nachhaltig den Betrieb der Anlagen sicherstellt. Themenfoto: Archiv www.wsa-koblenz.de


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