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"Glasklarer Freispruch"

Die Vorwürfe sind schwer gewesen, die einem 41-Jährigen gemacht wurden, der als Rettungsschwimmer im Cochemer Moselbad gearbeitet hat. Neun Fälle des sexuellen Missbrauchs, Entführung und Freiheitsberaubung war dem Mann von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden.

Nach mehreren Verhandlungstagen, steht für das Schöffengericht fest, dass die Vorwürfe nicht nachzuweisen sind. Deshalb wurde der Mann freigesprochen. In zu viele Widersprüche habe sich das Mädchen verwickelt. So seien Aussagen, die bei der Polizei gemacht wurden, anders als die vor Gericht gewesen. Auch haben mehrere Zeugen den 41-Jährigen entlastet. Dies führte schließlich dazu, dass sogar die Staatsanwältin am Ende des Verfahrens Freispruch beantragt hatte. Richter Sven Kaboth betonte, dass es sich nicht um einen Freispruch zweiter Klasse handelt, sondern um einen "glasklaren Freispruch". Allerdings kritisierte der Vorsitzende es als "absolutes Unding", dass der Mann dem Mädchen Liebesbriefe geschrieben habe. "Das geht überhaupt nicht", so der Richter. Jegliche Avancen des 13-jährigen Mädchens hätte der 28 Jahre ältere Mann "nachhaltig abwehren müssen". Themenfoto: Archiv


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