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Restalkohol wird zum Verhängnis

Es ist wohl etwas mehr als ein kleines Bier gewesen, das einem 70-jährigen Autofahrer am Montagnachmittag, 12. Oktober, zum Verhängnis wurde, als er in Zell von der Polizei kontrolliert wurde.

Der, so die Polizei, merklich unter Alkoholeinfluss stehende Fahrer gab zunächst an, vor Fahrtantritt lediglich ein kleines Bier zum Mittagessen getrunken zu haben. Nachdem ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen erheblichen Promillewert anzeigte, blieb der Fahrer bei seiner Version gestand aber ein, dass er am Abend zuvor umso mehr Bier getrunken habe. Der Betroffene muss sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Kurios an dieser Routinekontrolle war jedoch die Tatsache, dass sich der Fahrzeugeigentümer, dem wenige Monate zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr der Führerschein gerichtlich eingezogen wurde, auf dem Beifahrersitz sass. Deshalb bat er seinen Freund und jetzigen Promillesünder ihn gelegentlich darum, ihn von seiner Arbeitsstelle abzuholen. Dafür stellte er ihm eigens seinen Pkw zur Verfügung. Letztlich musste sich der Sohn des Fahrzeugeigentümers zur Kontrollstelle bringen lassen, um das Auto nach Hause zu fahren.  Symbolfoto: Archiv


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