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"Urlauber" als Scheckbetrüger

Seit einiger Zeit gehen bei der Polizei vermehrt Meldungen von Vermietern von Ferienwohnungen an der Mosel ein, die den Verdacht begründen, dass Scheckbetrüger am Werk sind.

In den bekannt gewordenen Fällen werden Vermieter von Ferienwohnungen per E-Mail kontaktiert und um ein Angebot für das Mieten einer Ferienwohnung für mehrere Tage gebeten. Nach Erhalt des Angebotes des Vermieters per E-Mail wird dieses durch den vermeintlichen "Urlauber" akzeptiert und eine sofortige Bezahlung des Betrages per Scheck angekündigt. Die potentiellen Feriengäste, meist kommen die Anfragen aus England, kündigen per Mail an, einen französischen Scheck zu übersenden, der über einen höheren Betrag als die zu erwartenden Mietkosten ausgestellt ist. Die "Urlauber" bitten den Vermieter den Scheck bei seiner Bank einzulösen, der gesamte Betrag solle dem Vermieterkonto zunächst gutgeschrieben werden. Danach soll der Vermieter dem Mieter den zu viel überwiesenen Differenzbetrag auf ein noch zu benennendes Konto zurück überweisen. Später stellt sich heraus, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt war, als Folge bucht die Bank den kompletten Scheckbetrag vom Vermieterkonto wieder zurück. Dem Vermieter entsteht ein nicht unerheblicher Schaden, da er nicht nur kein Geld erhält, sondern auch noch Geld an den Betrüger zahlt. Da die Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann, gibt es für den Vermieter keine Möglichkeit sein Geld zurück zu bekommen. Auch gestaltet sich die Identifizierung der "Urlauber" äußerst schwierig bis fast unmöglich, da die unter diesen Namen nicht existent sind. Die Polizei warnt daher, bei verdächtigen Buchungsanfragen und auffälligen Scheckzahlungen, diese nicht ungeprüft zu akzeptieren. Ihr Tipp: Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit Ihrer Bank auf oder wenden Sie sich an die Polizei. Themenfoto: Archiv


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