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Raus aus den Schulden! Das Zinstief clever nutzen

Landauf, landab werben Finanzierer mit billigem Geld. Sie trommeln für niedrige Zinsen, flexible Tilgungsmöglichkeiten und machen viele interessante Angebote, die die Verbraucher dazu bewegen sollen, einen Kredit bei ihnen abzuschließen. Das kann auch manchmal eine gute Idee sein – aber nicht immer.

Dieser Beitrag stellt 3 Tipps vor, wie Verbraucher in der aktuell günstigen Kreditsituation handeln können, um sich von lästigen Schulden zu befreien. Die vorgestellten Tipps zeigen nur einige von vielen Möglichkeiten, sich proaktiv um die eigene finanzielle Situation zu kümmern und die Verantwortung dafür in die eigenen Hände zu nehmen. Allerdings stellen die Tipps für tief verschuldete Personen keinen Ersatz für professionelle Unterstützung dar. Die Tipps sind für Verbraucher gedacht, die zum Beispiel regelmäßig ihren Dispo überziehen oder generell monatlich nicht mit ihrem Geld auskommen. Auch, wer immer wieder mit dem Gedanken spielt, sich einen weiteren Verbraucherkredit anzuschaffen, darf sich angesprochen fühlen.

 

1.    Höhe der Schulden festhalten

Um Schulden abzubauen, müssen Betroffene genau wissen, wie sich die Schulden zusammensetzen. Ein Kassensturz steht deshalb am Anfang und sollte akribisch genau durchgeführt werden. Zu erfassen sind diese Punkte:

  • Geschuldeter Betrag in Euro nebst Fälligkeit
  • Schuldzinssatz nebst Fälligkeit und Höhe in Euro
  • Weitere fixe Kreditkosten wie Kontoführungsgebühren etc.

Diese Informationen sollten übersichtlich für jeden einzelnen Kredit aufgelistet werden. Dazu gehören zum Beispiel der Kontokorrentkredit, Verbraucherkredite, Baufinanzierungen, private Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten. Demgegenüber stellen Betroffene die Vermögenswerte auf. Was steht auf der Guthabenseite? Das könnten zum Beispiel Ersparnisse, Festgeld, Wertgegenstände oder Wertpapiere sein. Diese sollten nur angetastet werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht.

Wem bereits die Auflistung der genannten Informationen zu große Mühe bereitet oder wer damit nicht zurechtkommt, der sollte dringend die Schuldnerberatung aufsuchen.

2.    Kurzfristige von langfristigen Schulden trennen

Steht die Schuldenhöhe fest und sind die Guthabenpositionen aufgelistet, können Betroffene „dem Feind ins Auge blicken“. Jetzt geht es daran, die Laufzeiten genauer zu betrachten. Kurzfristige Schulden bzw. Schulden, die in Kürze fällig sind, drücken akut auf die Liquidität. Wenn die Fälligkeit vor dem nächsten Geldeingang liegt, besteht die Möglichkeit, den Gläubiger anzurufen. Der Schuldner sollte von dem Dilemma berichten und den Gläubiger um Zahlungsaufschub bitten. So vermeidet er Strafzinsen auf die Schuld und stellt sich als zahlungswillig und kooperativ dar.

Falls das nicht funktioniert und der Gläubiger auf sofortige Rückzahlung pocht, besteht die Möglichkeit, Vermögensgegenstände zu verkaufen/zu kündigen oder online einen 30 Tage-Kredit aufzunehmen. Bis zu 1.000 € lassen sich darüber kurzfristig beschaffen. Per Blitzüberweisung ist das Geld in wenigen Tagen auf dem Konto. Die Zinskosten lassen sich drücken, wenn die Laufzeit des Kredits verkürzt wird. Das ändert zwar nichts an dem Zinssatz, doch je kürzer die Laufzeit, desto geringer fallen die tatsächlichen Zinskosten aus, die zu bezahlen sind.

 

3.    Umschuldungsmöglichkeiten in Betracht ziehen

Langfristige Schulden, deren Zinssätze vergleichsweise hoch sind, bedürfen besonderer Betrachtung. Zu prüfen ist der Zinssatz des Kreditvertrags sowie die tatsächliche monatliche Belastung. Zum Vergleich werden Angebote mit aktuellen Zinskonditionen eingeholt, vorzugsweise über eine seriöse Vergleichsplattform. Grundlegende Informationen zu zinsgünstigen und validen Anbietern liefert Stiftung Warentest. In jeder Ausgabe steht am Ende des Heftes eine Auflistung von Kreditgebern, die grundsätzlich in Frage kommen könnten. Online sind in unregelmäßigen Abständen in der Rubrik „Aktuelles aus Baufinanzierung“ Tests und Dossiers zu finden, in denen die Baukreditanbieter auf Herz und Nieren geprüft werden.  Vergleichbare Informationen werden auch für andere Verbraucherkredite auf der Webseite bereitgestellt.

Wer einen bestehenden Kredit umschulden will, der vergleicht die effektiven Jahreszinssätze miteinander. Dieser muss beim neuen Kredit logischerweise niedriger ausfallen als beim bestehenden Kreditvertrag. Zudem ist es unerlässlich, die Kosten zu berücksichtigen, die für die vorzeitige Kündigung des laufenden Kredits anfallen. Außerdem gehören in die Aufstellung alle Kosten, die die neue Kreditaufnahme verursacht. Erst, wenn alle Positionen im Einzelnen aufgeführt sind, werden sie mit den zukünftigen Kreditzinsbelastungen zusammengerechnet. Diese Kosten werden nun mit den Kosten verglichen, die sich aus dem bestehenden Kreditvertrag für den Rest der Laufzeit ergeben. Auf diese Weise erhalten Betroffene einen Überblick über die Vollkosten. Die Fragen, die die Vollkostenanalyse beantwortet, lauten: Was kostet der bestehende Kredit bis zum Ende der Laufzeit und was kostet der neue Kredit bis zum Ende der Laufzeit?

Beispiel: Ein laufender Kredit in Höhe von 20.000 € und einer Restlaufzeit von 12 Monaten soll umgeschuldet werden. Die Zahlen dienen lediglich als Beispiel. In jedem Einzelfall ist ein konkreter Vergleich der tatsächlichen Kosten durchzuführen.
 

 Bestehender KreditvertragUmschuldungskredit
Kredithöhe20.000 €    20.000 €
Bearbeitungsgebühren0€40€
Kontoführungsgebühren bis zum Ende der Laufzeit (12 Monate)15€0€
Sonstige Kosten wie z. B. Vorfälligkeitsentschädigung0€120€
Effektivzins6%2%
Zinskosten für den Rest der Laufzeit (12 Monate)1.200€400€
Gesamtkosten bis zum Ende der Laufzeit21.215€20.560€

Durch die Umschuldung lassen sich 655 € einsparen (21.215 € - 20.560 € = 655 €).

4.    Altverträge prüfen

Handelt es sich um Baufinanzierungen, die erst vor wenigen Jahren abgeschlossen wurden, ist die Umschuldung in der Regel nicht möglich. Über den Umweg des Forwarddarlehens aber öffnet sich all jenen die Tür, die vor frühestens 7 Jahren einen Baukredit aufgenommen haben. Ein Forwarddarlehen ist ein Darlehen, das bereits heute zu einem garantierten Zinssatz abgeschlossen wird. Die Auszahlung erfolgt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel in 36 Monaten (= 3 Jahre). Da jeder Baukredit nach 10 Jahren Laufzeit schadlos gekündigt werden kann, selbst wenn die Laufzeit länger vereinbart wurde, lohnt sich der Kostenvergleich. Die gesetzlich verankerte Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren ist in § 489 BGB festgeschrieben.

Zinsen werden voraussichtlich bald wieder anziehen

Schon im Jahr 2012 gab es viel über niedrige Zinsen zu berichten, wobei der Schwerpunkt im Beitrag „Niedrige Baugeldzinsen und Förderprogramme clever nutzen“ auf der Hausfinanzierung lag. Die Bauzinsentwicklung der vergangenen 6 Jahre lässt aber erkennen, dass sie sich ganz langsam stabilisiert und nach oben tendiert. Trifft das generell für alle Kreditzinsen zu? Das bleibt natürlich abzuwarten, doch die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Zinsen generell demnächst wieder steigen.

Fazit: Wer die Möglichkeit hat, langfristige Verbindlichkeiten im aktuellen Zinstief umzuschulden, sollte das nach ausgiebiger Prüfung tun. Ein Kurzzeitkredit kann für akut fällig werdende Zahlungen eine hilfreiche Option sein. Wichtig ist, sich die eigene finanzielle Situation vor Augen zu führen und überlegt zu handeln.

Bilder:
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pixabay.com © Hans-2 (CC0 Creative Commons)

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