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Wohnen: Die Kosten von der Wohnungssuche bis zum Umzug

Steht fest, dass die bisherige Wohnung den eigenen Bedürfnissen nicht mehr gerecht wird, braucht es möglichst schnell Ersatz. Ob aus familiären oder auch beruflichen Gründen, spielt dabei zunächst keine Rolle. Wichtig ist es jedoch auch für Wohnungssuchende in der Eifelregion, die möglichen Neben- und Zusatzkosten rund um die Suche und den Umzug zu kennen. Von Maklergebühren über Mietkaution bis hin zu den tatsächlich entstehenden Umzugskosten lässt sich dann auch die finanzielle Seite des Neubeginns leichter planen.

Wie viel Miete ist wirklich leistbar?

Vor dem Umzug in eine neue Wohnung sollte zunächst feststehen, wie hoch die spätere Miete sein darf. Die Kaltmiete selbst ist hier ein schlechter Berater, auch wenn sie die Grundlage für den Mietspiegel bildet. Denn in der Realität handelt es sich bei der Kaltmiete lediglich um die Basiskosten, zu denen stets Nebenkosten hinzugerechnet werden müssen. Solche Nebenkosten umfassen unter anderem:

  • Gebühren für Müllabfuhr,
  • umlagefähige Steuern wie die Grundsteuer
  • und auch Heizkosten.

In welcher Höhe sich die Nebenkosten bewegen werden, kann dabei zu Anfang nur geschätzt werden, denn auch die Gewohnheiten des Mieters spielen hier eine Rolle. Für gewöhnlich geben Vermieter jedoch einen pauschalen Nebenkostenbetrag an, der dann in Summe mit der Kaltmiete die sogenannte Warmmiete ergibt.

Die Warmmiete ist ein geeigneter Ansatz, um die Leistbarkeit einer Wohnung besser einschätzen zu können. Sie beschreibt, welche Kosten monatlich anfallen. Um herauszufinden, wie viel Miete die eigene Familie tragen kann, sollten daher vorab alle Einnahmen und Ausgaben genau aufgeschrieben werden. Wird bereits eine Mietwohnung bewohnt, ist deren Warmmiete selbstverständlich nicht den Ausgaben hinzuzurechnen, denn sie wird von der neuen Miete abgelöst.

Maklergebühren: Vorsicht vor zwielichtigen Tricks

Die Gebühren, die Makler bei der Vermittlung einer Mietwohnung verlangen dürfen, duften noch vor einiger Zeit dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Da es sich hierbei meist um einen recht hohen Betrag handelte, der etwa zwei monatliche Kaltmieten plus Mehrwertsteuer umfasste, machte sich Unmut breit. Abgelöst wurde diese Regelung daher durch das sogenannte Bestellerprinzip.

Dieses Prinzip besagt, dass nicht zwangsläufig der Mieter die Courtage tragen muss, sondern derjenige, der den Makler beauftragt hat. Für Wohnungssuchende ist das eine wichtige Information, denn haben sie keinen Makler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt, müssen sie die Gebühren heute nicht mehr zahlen. Verlangt ein Anbieter dennoch die Courtage, so handelt er rechtswidrig.

Da das Bestellerprinzip für Makler jedoch deutliche finanzielle Einbußen mit sich bringen kann, suchen diese schon länger nach Alternativen. Während manche weiterhin die Courtage verlangen und auf Unwissenheit hoffen, veranschlagen wiederum andere selbst festgelegte Servicegebühren und sorgen auf diese Weise für Einkünfte. Auch mein-deal.com setzt sich in einem Artikel mit den Tricks der Makler auseinander. Künftige Mieter sollten diese Tricks kennen, um sich im Ernstfall vor betrügerischen Absichten schützen zu können.

Weitere Ausgaben, die nichts mit dem Makler zu tun haben, bei der Anmietung einer Wohnung jedoch anfallen, beziehen sich auf die Kaution. Diese fungiert als Sicherheitsleistung für den Vermieter, falls seine Mieter zahlungsunfähig werden, oder Schaden in der Wohnung anrichten. Die Kaution darf insgesamt drei Monatsmieten nicht übersteigen und wird erst dann zurückgezahlt, wenn die Mieter aus der Wohnung ausgezogen sind. Da es sich hierbei jedoch meist um einen recht langen Zeitraum handelt, ist auch die Mietkaution Geld, das der Familie künftig nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Wer Probleme hat, das Geld aufzutreiben, sollte sich mit der Option der Kautionsbürgschaft befassen. Hier kümmert sich ein Anbieter um die Kaution, während der Kunde monatliche Beträge zahlen muss. Vermieter sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine solche Kautionsbürgschaft zu akzeptieren.

Was kostet der Umzug?

Sind alle Eventualitäten rund um Miete, Mietkaution und Maklergebühren geklärt und liegt der Mietvertrag unterschrieben auf dem Tisch, steht schon bald ein Umzug an. Dass auch diese so einige Kosten auf den Plan treten lässt, ist unvermeidbar. Von Kosten für Umzugskisten über die Transporter-Miete, die mögliche Sperrung eines Parkplatzes an der Straße bis hin zu Verpflegungskosten für alle Umzugshelfer können hier je nach Umfang des Projekts Summen in vierstelliger Höhe entstehen. Gleiches gilt auch, wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird.

Mieter tun daher gut daran, ihre Umzugskosten rechtzeitig  zu berechnen und ausreichend finanzielle Mittel zur Seite zu legen. Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln muss, kann hiervon jedoch unter Umständen profitieren. Dann nämlich ist ein Großteil der entstandenen Kosten steuerlich absetzbar. Während für Kostenpunkte wie Umzugsunternehmen oder auch doppelt gezahlte Miete Belege eingereicht werden müssen, können sonstige Zusatzkosten im Rahmen der Umzugskostenpauschale abgesetzt werden.

„Seit Februar 2017 liegt die Pauschale bei 764 Euro für Ledige und bei 1.528 Euro für Verheiratete. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, gibt es zusätzlich 337 Euro.“ (Quelle: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzug-aus-beruflichen-gruenden-kosten-absetzen.html)

Sollten die sonstigen Kosten die Höhe der Pauschale übersteigen, muss auch dies mit Belegen bewiesen werden. Es lohnt sich daher, alle Quittungen und Rechnungen bis zur Steuererklärung aufzubewahren und im Zweifel professionelle Hilfe einzuholen.

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