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Keine Geschenke für die Müllabfuhr

Viele erinnern sich noch daran: Müllmänner ziehen durch die Straßen und klingeln für das "Neujährchen". Egal ob ein Gläschen Schnaps, etwas Geld oder Süßigkeiten, eine kleine Aufmerksamkeit war in der Vorweihnachtszeit durchaus üblich.
Foto: Symbolbild/Imago images_Deutzmann

Foto: Symbolbild/Imago images_Deutzmann

Auch heute ist dieser Brauch noch weit verbreitet. Doch anstatt den Mitarbeitern damit eine Freude zu bereiten, befinden sich diese seit einigen Jahren in einer misslichen Lage. Denn aktuelle Richtlinien zur Korruptionsprävention geben den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst klar vor, dass Zuwendungen dieser Art nicht zulässig sind und deshalb auch nicht angenommen werden dürfen. Es droht eine Abmahnung und im schlimmsten Fall der Verlust der Arbeitsstelle. Kein Kavaliersdelikt also.  "Die notwendige Ablehnung von Geschenken fällt den Mitarbeitern natürlich schwer. Wer freut sich nicht über ein Lob für die geleistete Arbeit des Jahres? Wer den Mitarbeitern dennoch danken möchte, tut dies am besten mit ein paar netten Worten. Denn auch das tut gut und zeigt die Wertschätzung für die geleistete Arbeit", schreibt der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) in einer Pressemitteilung. RED


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