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Rechnungsfrust statt Liebeslust zum Valentinstag

Die Partnersuche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder auf einer Party. Doch was so praktisch daher kommt, hat seine Tücken. Für viele Menschen endet die Suche nach dem Traumpartner oder der Traumpartnerin im Rechnungsfrust. Mit zwölf Tipps der Verbraucherzentrale tappen Partnersuchende nicht in die Falle.
Foto: Symbolbild/Archiv

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1. Wünsche festlegen
Partnervermittlung, Singlebörse, Erotikportal: Das Angebot ist riesig. Partnersuchende sollten sich erst überlegen, was sie suchen – einen Partner fürs Leben, für Freizeitaktivitäten oder ein schnelles Abenteuer.
2. Vertragspartner kennen
Wer online auf Partnersuche geht, sollte vor der Anmeldung einen Blick in das Impressum der Internetseite werfen. Hat der Betreiber eines Portals seinen Sitz außerhalb der EU, etwa in der Schweiz oder in der Türkei, ist es häufig mühsamer, Rückzahlungsansprüche durchzusetzen.
3. Leistungen checken
Partnersuchende sollten vorab prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich erwarten können. Wird wirklich der Kontakt zu den beworbenen Personen hergestellt oder erhalten Interessierte lediglich Partnervorschläge oder müssen sie sich sogar selbst durch Profile klicken? Bei manchen Online-Dating-Plattformen kommunizieren auch Mitarbeiter des Anbieters anstelle echter Singles.
4. Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten
Kostenfreie Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und sind daher ohne Nutzen für Verbraucher. Auch bei Testangeboten wie "1 Euro für 14 Tage" ist Vorsicht angeraten. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften.
5. Laufzeit richtig wählen
Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger der monatliche Beitrag. Gefällt das Angebot allerdings nach kurzer Zeit nicht mehr, sind Verbraucher bei Single-Portalen an die Laufzeit gebunden und bei Partnervermittlungen müssen sie sich voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten. Wer eine kurze Laufzeit wählt, kann ohne großes finanzielles Risiko sehen, ob ein Angebot den Vorstellungen entspricht.
6. Vertrag rechtzeitig kündigen
Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfiehlt sich eine rechtzeitige Kündigung per Einwurf-Einschreiben – am besten zeitnah nach Vertragsschluss. Das Kündigungsschreiben muss bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen sein.
7. Nicht sofort für den gesamten Zeitraum bezahlen
Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Lauf-zeit oder eine hohe Anzahlung. Eine monatliche Zahlweise ist selbst bei etwas höheren Kosten besser, denn Verbraucher müssen ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen.
8. Frist für Widerruf beachten
Wurde ein Vertrag online oder in der Wohnung des Verbrauchers geschlossen, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Fordert der Anbieter im Falle des Widerrufs einen (hohen) Wertersatz, sollte dieser nicht voreilig gezahlt werden. Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen.
9. Kündigungsfristen kennen
Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen, die konkrete Kontaktvorschläge unterbreiten, sind jederzeit fristlos kündbar. Es sind dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu zahlen.
10. Daten löschen lassen
Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf und lässt sich die Datenlöschung schriftlich bestätigen.
11. Kleingedrucktes zum Datenschutz genau lesen
Manche Anbieter behalten sich vor, Profile auf weiteren Portalen zu verwenden, auf denen Partnersuchende sich nie angemeldet haben. Von solchen Angeboten sollten Verbraucher Abstand nehmen.
12. Persönliches Treffen vereinbaren
Wer Traumpartner oder -partnerin gefunden hat, vereinbart am besten ein persönliches Treffen an einem öffentlichen Ort, um herauszufinden, ob die Person tatsächlich den Erwartungen entspricht.

Verbraucherzentrale berät

Am 14. Februar beantwortet die Verbraucherzentrale telefonisch unter 06131/28 48 880 von 14 bis 18 Uhr Fragen rund um Partnervermittlungsangebote. Wenn es Probleme mit Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen gibt, bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung auch individuelle Beratung an.

Weitere Infos zum Thema gibt es hier.  RED


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