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"Unser Dorf hat Zukunft" – Jetzt bewerben!

Noch bis zum 17. März können sich die Ortsgemeinden im Land am diesjährigen Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" beteiligen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Teilnehmer ihre Bewerbungsunterlagen bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht haben.
Foto: Archiv/BMEL

Foto: Archiv/BMEL

"Wie auch in den Jahren zuvor gilt: Schon die Entscheidung am Wettbewerb teilzunehmen ist ein großer Gewinn für ein Dorf", betont Innenminister Roger Lewentz. "Der Wettbewerb fördert das bürgerschaftliche Engagement, die Mitwirkungsbereitschaft in Vereinen, Arbeitskreisen und Organisationen, die Verantwortung übernehmen und Ideen entwickeln", so der Minister.

Sonderpreis für kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung

Neben den mit insgesamt 6.000 Euro dotierten Sonderpreisen für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung der Dörfer und dem mit 5.000 Euro dotierten Sonderpreis "Demografiepreis Dorferneuerung" wird auch 2018 ein Sonderpreis "Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung" ausgelobt."Das Thema kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung ist für die Zukunft unserer Dörfer von zentraler Bedeutung. Der Wettbewerb 'Unser Dorf hat Zukunft' soll in besonderem Maße dazu beitragen, das Interesse für die Belange und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Er soll alle Beteiligten mobilisieren und aktiv einbinden als eine Säule der Dorfentwicklung", so der Innenminister.

Teilnahmbedingungen

Die Prämierung erfolgt im Landesentscheid mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Alle Verantwortlichen in den Gemeinden sollen durch den Wettbewerb motiviert werden, die individuellen Ausgangsbedingungen – Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken – ihres Ortes zu bestimmen. Darauf aufbauend können gemeinschaftlich Perspektiven für das Dorf entwickelt und die Eigenkräfte gestärkt werden. Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesem Gebiet vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Teilnahmeberechtigt sind Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern sowie Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden. RED


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