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Mehrmals Feuer gelegt: Polizei verhaftet Zeugin

Eine Zeugin meldete in der Nacht zum Freitag, 21. Juli, gegen 3.15 Uhr, erneut ein Feuer an abgelegtem Sperrmüll in der Hermeskeiler Scharnhorststraße. Intensive Ermittlungen der Polizei überführten nun die Zeugin als Verantwortliche.
Symbolfoto: Archiv

Symbolfoto: Archiv

In der Vergangenheit hatte es bereits fünfmal in Gebäuden und in abgelegtem Sperrmüll in der Scharnhorststraße und deren näherer Umgebung gebrannt. Das Feuer, das am Freitagmorgen vorsätzlich an zwei Sperrmülllagern zwischen den Anwesen Nr. 7-9 sowie Nr. 3-5 gelegt wurde, konnte von einer Anwohnerin rechtzeitig erkannt und gelöscht werden. Die Frau alarmierte daraufhin die Polizei und stellte sich als Zeugin zur Verfügung. Nachdem erste Aussagen der Frau nicht zu einem Fahndungserfolg führten, konnten Ermittler der Kriminaldirektion Trier nachweisen, dass die vermeintliche Zeugin das von ihr gelöschte Feuer selbst gelegt hatte und sie als Tatverdächtige überführen. In einer ersten Vernehmung als Beschuldigte räumte sie ein, die Feuer in der Freitagnacht gelegt zu haben. Weiterhin räumte sie ein, am 18. Juni 2017 versucht zu haben, eine Hecke im Franziskusweg anzuzünden. Mit den weiteren Brandstiftungen in der Scharnhorststraße will die Frau jedoch nichts zu tun haben. Die Ermittlungen zu ihrem Motiv sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der Tatverdächtigen und einen Haftbefehl gegen die Frau. Im Zuge der Durchsuchung konnten die Ermittler Beweismittel sicherstellen und die Beschuldigte verhaften. Noch am Freitagabend wurde diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim AG Trier vorgeführt, der den Haftbefehl gegen die Erteilung von Auflagen außer Vollzug setzte. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Trier zu diesen und den vorangegangenen Bränden dauern noch an. Ob die nun Beschuldigte als Täterin der von ihr nicht eingestandenen Brände tatsächlich ausgeschlossen werden kann, müssen weitere Ermittlungen ergeben. 


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