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Verbandsgemeinde Ruwer: Tod nach Konsum von Legal Highs

Alarmiert durch einen Bekannten fanden die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes die leblos in ihrer Wohnung liegende Frau am frühen Donnerstagmorgen, 5. Mai, kurz nach Mitternacht. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsversuche konnte der Notarzt den Tod der 20-Jährigen nicht verhindern.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei steht fest, dass die Frau und ihr Bekannter im Laufe des vorangegangenen Abends gemeinsam mehrere Konsumeinheiten einer Kräutermischung, sogenannte „Legal Highs“, konsumierten. Kurz nach dem Konsum der letzten Einheit erbrach sich die 20-Jährige, kollabierte und verlor das Bewusstsein. Daraufhin verständigte ihr Mitkonsument den Notarzt, der die Frau trotz aller Versuche nicht mehr retten konnte.

Konsum eingeräumt 

In seiner polizeilichen Vernehmung räumte der 31-Jährige den gemeinsamen Konsum von Legal Highs ein, er wird sich deshalb wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Zur Klärung der genauen Todesursache hat die Staatsanwaltschaft Trier die Obduktion des Leichnams angeordnet.   Vor dem Konsum von „Legal Highs“ genannten Kräutermischungen oder Badezusätzen warnen Polizei und Mediziner immer wieder. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Gesundheitsschäden und lebensbedrohenden Zuständen bis hin zu Todesfällen bei Konsumenten. Nicht wissend, was in diesen meist fälschlicherweise als „legale Drogen“ angepriesenen Stoffen enthalten ist, riskieren junge Menschen zunehmend ihre Gesundheit und ihr Leben. Nicht zuletzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in der Regel wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.   Mehr Infos zur Prävention unter http://s.rlp.de/ab1


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