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Bundestagswahl: Selfie-Verbot in deutschen Wahlkabinen?

Wenn am Sonntag, 24. September, um 18 Uhr bundesweit die Wahllokale schließen, hat indirekt auch US-Präsident Donald Trump – beziehungsweise das Verhalten seines Sohns Eric bei der US-Präsidentschaftswahl 2016 – Einfluss auf die Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag genommen.

Denn in den Wahlkabinen für die Bundestagswahl darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. So steht es in dem Ende März dieses Jahres geänderten Paragrafen 56 der Bundeswahlordnung, die das Wahlgeheimnis und den Schutz der Wahl vor unrechtmäßiger Einflussnahme auf die Wahlentscheidung durch Dritte gestärkt hat. Demnach ist "das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ausdrücklich verboten" (§ 56 Absatz 2 Satz 1). Bei Verstoß hat der Wahlvorstand den Wähler oder die Wählerin zurückzuweisen – was bedeutet, dass dieser Wähler seinen Stimmzettel nicht mehr abgeben darf.

Auch Justin Timberlake hat es getan ...

Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit öfter Fälle gegeben hat, in denen Prominente ihre Stimmabgabe durch "Beweisfotos" in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten. Darunter unter anderen Sohn Eric von US-Präsident Donald Trump, der Sänger und Schauspieler Justin Timberlake sowie der frühere Kieler Innenminister Andreas Breitner. Letzterer hatte ein Foto seiner ausgefüllten Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl bei Facebook gepostet. Durch die Änderung soll das Wahlgeheimnis geschützt sowie die Verbreitung der abfotografierten Stimmabgabe verhindert werden – und so auch eine Beeinflussung anderer Wähler. 

Problem der Überprüfbarkeit

Da die Wahlkabinen bei der Bundestagswahl aber während der Stimmabgabe geschlossen oder zumindest nicht einsehbar sind und das Mitführen vom Smartphones nicht verboten ist, sind Selfies theoretisch doch möglich, aber sind sie illegal? Mache ich mich strafbar? Nach Recherchen von "Chip Online", dem reichweitenstärksten redaktionellen Technikportal im deutschsprachigen Internet, macht man sich mit einem verbotenen Selfie aus der Wahlkabine nicht strafbar. Die Stimmenabgabe ist allerdings ungültig, wenn der Wahlzettel ausgefüllt war. Jeder habe aber das Recht, ein Selfie privat oder auf sozialen Netzwerken zu teilen, so Chip.de. Beachtet werden sollte auch, dass Handys mit einem verknüpften Google-Account Bilder automatisch in die Cloud hochladen. Wird diese gehackt, kann jeder den Wahlzettel sehen. Außerdem ist unklar, inwiefern Google, Apple und Co. die Fotos analysieren, rät Chip.de zur Vorsicht.

Direktwahlkandiaten für Berlin

Für das Direktmandat im Wahlkreis 203 (Trier/Landkreis Trier-Saarbrug) bewerben sich am Sonntag insgesamt zehn vom Wahlkreisausschuss zugelassene Kandidaten:  Andreas Steier (CDU), Dr. Katarina Barley (SPD), Corinna Rüffer (Bündnis 90 / Die Grünen), Adrian Assenmacher (FDP), Katrin Werner (Die Linke), Erwin Nikolaus Ludwig (AfD), Stephan Wefelscheid (Freie Wähler), Safet Babic (NPD), Andrej Soffel (Die PARTEI), Albert Niesen (parteiloser Bewerber). RED/FIN


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