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Mann ersticht Frau und scheitert beim Suizidversuch

Wie die Staatsanwaltschaft heute mitteilt, hat ein Ehepaar am Donnerstag in Trier-Nord versucht, sich gemeinsam das Leben zu nehmen. Ein 67-Jähriger hat dabei seine Ehefrau getötet und anschließend versucht, sich selbst zu erstechen.

Am Donnerstag, 18. Mai, wurden Rettungskräfte und Einsatzkräfte der Polizei in eine Wohnung in Trier-Nord gerufen. Dort fanden sie den 67-jährigen Wohnungsinhaber vor, der Stich- und Schnittverletzungen aufwies, und seine gleichaltrige Ehefrau, die leblos in der Wohnung lag. Der Ehemann hatte über Notruf den Rettungsdienstgerufen und mitgeteilt, dass seine Frau tot sei und er erfolglos versucht habe, sich selbst das Leben zu nehmen. Nach vorläufiger Bewertung des bisherigen Ergebnisses der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Eheleute wenige Tage zuvor beschlossen hatten, sich gemeinsam das Leben zu nehmen. Nachdem zunächst zwei gemeinsame Suizidversuche gescheitert waren, kamen sie überein, dass der Ehemann zunächst seine Frau und sodann sich selbst mit einem Messer tödliche Verletzungen beibringe. Dem gemeinsamen Plan entsprechend erstach der 67-Jährige seine Ehefrau und brachte sich anschließend in Suizidabsicht selbst Messerverletzungen bei, die jedoch nicht tödlich waren. Gegen den Beschuldigten wird aufgrund des Geschehens ein Ermittlungsverfahrenwegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen geführt. Die Ermittlungen dauern an. Der Mann befindet sich in Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Hintergrundinformation: Wegen Tötung auf Verlangen macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, weil er durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden ist (§ 216 Strafgesetzbuch). Tötung auf Verlangen wird mit Freiheitsstrafevon 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.


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