Seitenlogo
FIS

Misshandelt, verfolgt, gedemütigt und vergewaltigt

Häusliche Gewalt kommt in den »besten« Familien vor und betrifft Frauen (und Männer) aus allen Altersgruppen, sozialen Schichten und Religionsgemeinschaften. Aus der Studie »Gewalt in Paarbeziehungen« des Bundesfamilienministeriums geht hervor, dass etwa 25 Prozent der Frauen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben durch einen Partner Gewalt erfahren haben. Ein Drittel dieser Frauen trug schwere und sogar lebensbedrohliche Verletzungen davon. Gerade nach Beziehungstaten brauchen Menschen Beistand. Opferschutz bieten heute die Polizei und Hilfsinitiativen.

Wir treffen uns in einem kleinen Café. Schon von weitem winkt eine attraktive Frau Mitte vierzig freundlich und strahlt mit dem warmen Sonnenschein dieses Sonntagmorgens um die Wette. Sie macht den Eindruck, als habe sie ihr Leben fest im Griff. Doch der Eindruck täuscht. »Ich bin Sabine«, stellt sie sich kurz vor. Ihren neuen Nachnamen will sie nicht preisgeben. Zu groß ist dieAngst, ihr Ex-Mann könnte wieder bei ihr auftauchen. »Es ist so alles schon schlimm genug«, flüstert sie leise und ihre Augen lassen erahnen, was sie meint.

Flucht bei Nacht und Nebel
Vier Jahre ist es nun her, dass sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion vor ihrem gewalttätigen Ehemann geflohen ist. Und dabei hatte alles einmal so schön angefangen. Sie heiratete jung, wurde gleich schwanger. Anfangs war auch alles noch gut. Doch nach der Geburt der kleinen Tochter begannen die Probleme. Ein Gehalt statt zwei, mehr Zeit mit dem Kind als mit dem Mann. Was dann folgte, beschreibt Sabine als »die Hölle auf Erden«. Die Attacken ihres Mannes reichten von verbalen Demütigungen bis hin zur Vergewaltigung. Ganz schlimm wurde es, als ihr Mann seinen Job verlor. »Wenn er abends aus der Kneipe kam, wollte er Sex. Wenn ich dann nicht wollte, gab es Prügel«, erinnert sich die zierliche Frau an die schlimmste Zeit ihres Lebens. Nach außen eine intakte Familie
Zwanzig Jahre ihres Lebens lebte sie  eine Lüge. Denn einerseits hatte sie ständig Angst vor ihrem Mann, auch wenn er sich regelmäßig mit einem Blumenstrauß bei ihr entschuldigte. Andererseits schämte sie sich furchtbar und traute sich nicht, irgendjemandem von ihrem Elend zu erzählen. »Nach außen hin schienen wir wie eine ganz normale, glückliche Familie«, sagt sie. Sie bedauert, dass sie nicht schon viel früher gegangen ist. Dass aus einer gebildeten Frau so ein Häufchen Elend wurde, kann sie heute selbst nicht mehr verstehen. Mit Hilfe ihrer inzwischen 26-jährigen Tochter hat sie es geschafft, sich ein eigenes, selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Dafür zog sie vom Land in die Stadt. Hier fühlt sie sich sicherer.

Häusliche Gewalt ist tabu

»Häusliche Gewalt wird häufig verharmlost oder ganz verschwiegen, die Dunkelziffer ist groß. Dabei greift Gewalt, die Opfer durch geliebte Personen erleiden, nicht nur den Ko?rper an, sondern frisst die Seele auf und bricht Perso?nlichkeiten«, weiß Jennifer Schmidt, seit Juli 2014 Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Trier. »Oft schweigen die Opfer aus Angst oder Scham, weil der Ta?ter ihnen nahesteht, sie manipuliert oder sie unter Druck setzt.« Die 41-jährige Polizeioberkommissarin  agiert beratend und vermittelt an Partnerorganisationen wie der Weiße Ring, das Frauenhaus, die Lebensberatung, die Caritas, den Kinderschutzbund und den Sozialdienst Katholischer Frauen. Auch Belange, die die Rechte der Opfer und Zeugen betreffen, fallen ins Ressort der Opferschutzbeauftragten, ebenso die Einsicht in Verfahrensabläufe, der Aufschluss zur Transparenz polizeilichen Handelns.

Zuhören und Reden

Für die Trierer Oberkommissarin, die seit 24 Jahren im Dienst der Polizei ist, steht das Zuhören und das Reden im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls zu werden, kann für viele Menschen ein schwerwiegender Einschnitt in ihre persönliche Lebenssituation sein. Nach einer Straftat stellen sich für Betroffene und deren Angehörige viele Fragen bezüglich des weiteren Verfahrens, der Entschädigung oder an wen man sich zwecks Unterstützung wenden kann. Auch hierbei steht die Opferschutzbeauftragte als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie informiert über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens, die Transparenz polizeilichen Handelns, die Rechte im Strafverfahren sowie die Hinweise auf weitere Rechte und bestehende Hilfsangebote. Ein wichtiger Aspekt des Opferschutzes ist für Jennifer Schmidt auch die Vorbeugung. »Durch eine kompetente Beratung und das richtige Verhalten im Umgang mit Opfern lassen sich oft weitere Schädigungen vermeiden und das persönliche Sicherheitsgefühl stärken«, sagt sie. FIS Wurden Sie Opfer von Diebstahl oder Einbruch? Von Körperverletzung oder Raub? Sind Sie oder Ihr Kind oder eine andere Person häuslicher Gewalt ausgesetzt, werden Sie sexuell genötigt oder sind Sie vergewaltigt worden? Werden Sie permanent von einem Stalker verfolgt?  Die Polizei bietet umfangreiche Informationen darüber, was Sie in solch einem Fall tun können. In vielen Fällen ist es angebracht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bereits das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig ist. Sollten Sie Rechtsschutz versichert sein, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. In finanziellen Notlagen haben Sie nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt ihr zuständiges Amtsgericht). Kriminalitätsopfer erhalten bei der Opferhilfeorganisation WEISSER RING e.V. Unterstützung und Hilfe z.B. durch menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat sowie Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht der WEISSE RING Opfern eine frei wählbare kostenlose anwaltliche bzw. psychotraumatologische Erstberatung sowie eine rechtsmedizinische Untersuchung. Bundesweites Opfertelefon: 116 006. Ihr Anwalt hat das Recht, bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anwesend zu sein. Ebenso darf eine Vertrauensperson zugegen sein, wenn dadurch der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird. Bei der Polizei ist der Opferschutz ein fester Bestandteil der polizeilichen Arbeit und Aufgabe eines jeden Polizeibeamten. Dies umfasst einen sensiblen Umgang mit den Opfern, die Aufklärung über die Opferrechte sowie die Weitervermittlung an örtliche Opferhilfeeinrichtungen. In einigen Bundesländern sind in der Polizei „Opferschutzbeauftragte“ mit der Vernetzung der örtlichen Opferhilfe betraut und stehen Ihnen als Ansprechpartner in den Polizeibehörden zur Verfügung. Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten dieser polizeilichen Ratgeber erhalten Sie über die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.

    • Tipps
  • Diebstahl & Einbruch
  • Körperverletzung
  • Raub
  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Nötigung & Vergewaltigung
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Stalking
Quelle: http://www.polizei-beratung.de
Sie wurden Opfer von Betrug, Sachbeschädigung oder Hausfriedensburch? Sie wurden genötigt oder beleidigt? Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen als Opfer einer Straftat weiterhelfen können.
Sie wurden Opfer von Betrug, Sachbeschädigung oder Hausfriedensburch? Sie wurden genötigt oder beleidigt? Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen als Opfer einer Straftat weiterhelfen können.


Meistgelesen