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Stadtverwaltung verschickt Bescheid in Leichter Sprache

In einem Pilotprojekt setzt das Dezernat für Bildung, Soziales, Wohnen, Jugend und Arbeit seit Januar erste Maßnahmen der barrierefreien Kommunikation um. Das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt und das Jobcenter Trier Stadt versenden erstmals verschiedene Bescheide in Leichter Sprache. Die übersetzten Bescheide werden bei Bedarf zusätzlich zu den rechtsgültigen Originalbescheiden versandt.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Sozialdezernentin und Bürgermeisterin Angelika Birk erklärt: "Barrierefreie Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil des städtischen Aktionsplans Inklusion. Menschen mit Lernschwierigkeiten bekommen mit den Übersetzungen in Leichter Sprache die Möglichkeit, wichtige Informationen eigenständig zu verstehen. Wir hoffen jedoch, dass die Bescheide in Leichter Sprache auch vielen anderen Menschen eine Unterstützung bieten." Das Pilotprojekt betrifft die Bescheide zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die vom Amt für Soziales und Wohnen versandt werden, sowie die Bescheide zu Bildung und Teilhabe, die über das Jobcenter und das Jugendamt versandt werden. Die Anträge von Bildung und Teilhabe umfassen unter anderem Leistungen zum Schulbedarf, zur Lernförderung oder einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen.

Das Angebot der Bescheide in Leichter Sprache richtet sich an alle Bürger, die sich dafür interessieren. Jeder, der die entsprechenden neuen Anträge bei den Ämtern und beim Jobcenter stellt, wird ab Januar gefragt, ob Zusatzschreiben in Leichter Sprache gewünscht sind. Sollten die Bescheide in Leichter Sprache im Nachhinein nicht mehr gewünscht sein, können sie auch wieder abbestellt werden.
Angelika Birk: "Mit dem Pilotprojekt machen wir im Sozialdezernat in Bezug auf barrierefreie Kommunikation einen ersten Schritt, um Erfahrungen zu sammeln. In einem zweiten Schritt prüft die Stadtverwaltung, inwieweit die Umsetzung für die Gesamtverwaltung möglich ist."

Hintergrund

Leichte Sprache wurde gezielt für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Aber auch Menschen mit Migrationshintergrund, Analphabeten, Demenzkranke oder Gehörlose können von ihr profitieren. Die Leichte Sprache beruht auf einem festen Regelwerk. Nach den Regeln des Netzwerkes Leichte Sprache enthält beispielsweise jeder Satz nur eine Aussage und zusammengesetzte Wörter werden durch Bindestrich getrennt. Typisch für Leichte Sprache sind außerdem Visualisierungen, die den Text zusätzlich veranschaulichen. Außerdem werden die übersetzten Texte von einer Prüfgruppe, die aus Menschen mit Lernschwierigkeiten besteht, auf Verständlichkeit überprüft.

Hier kann der Flyer "Informationen zur Sozialhilfe" in Einfacher Sprache heruntergeladen werden. Barrierefreie Kommunikation und Information ist auch ein Themengebiet im Aktionsplan Inklusion der Stadt. Er kann unter folgendem hier heruntergeladen werden.


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