Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden können. Von diesen Bestimmungen ist auch der Weinstand auf dem Hauptmarkt in Trier betroffen, wo sich an bestimmten Tagen hunderte Gäste auf ein Glas Wein in geselliger Runde zusammenfinden.
Eine Öffnung als Gastronomie kommt nicht in Frage, weil eine vorschriftsmäßige Kontaktdatenerfassung sowie die umfassende Durchsetzung des Sicherheitsabstandes nicht gewährleistet werden können. Vor dem Hintergrund dieser geltenden Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen und der ungewissen Entwicklung der Corona-Pandemie wird der Weinstand auf dem Hauptmarkt in Trier im Jahr 2020 geschlossen bleiben.
RED