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Ex-Finanzminister muss in Haft

Die gescheiterte Finanzierung des Nürburgrings wird für den ehemaligen Finanzminister Ingolf Deubel (69) schwerwiegende Folgen haben: Fast sechs Jahre nach dem ersten Urteil im Nürburgring-Skandal muss der SPD-Politiker Deubel für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das hat soeben das Landgericht Koblenz entschieden.

Die 10. Strafkammer blieb damit einen Monat unter der Forderung von Oberstaatsanwältin Dr. Martina Müller-Ehlen, die zwei Jahre und vier Monate gefordert hatte. Für Deubel bedeutet das Urteil wegen Untreue in vier Fällen und Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages, dass er die zwei Jahre und drei Monate Haftstrafe absitzen muss, denn Haftstrafen über zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch kann Revision eingelegt werden. Außerdem dürfte Deubel seine Beamtenpension verlieren. Davor hatte Deubel in seiner Aussage vor Gericht bereits Sorge. Ihm würde die Privatinsolvenz drohen und lediglich eine Rente von 1.500 Euro verbleiben, so Deubel. Offenbar beeindruckte dies die Strafkammer wenig. Vermutlich ist dies auch mit dem hohen Schaden zu begründen, der die Politik am Nürburgring verursacht hat. Die stillstehende Achterbahn, die einer der Höhepunkte am "Ring" werden sollte, steht symbolisch für die Pleite, die das ambitionierte Projekt "Nürburgring 2009" hinlegte. Es ist eine komplexe Gemengelage aus verschiedenen Firmen, handelnden Personen und zweifelhaften Zusagen, die in der unrühmlichen Geschichte zusammenfließen. Von den privaten Investoren, die angeblich Interesse an dem Projekt hatten, floss kein Euro. Rund 330 Millionen Euro Steuergelder kostete die Landeskasse letztlich das Scheitern. Zum möglichen Verlust der Beamtenpension erklärte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei heute: "Der Landesregierung liegt derzeit nur der Urteilstenor vor. Zu der Frage der pensionsrechtlichen Folgen für den ehemaligen Finanzminister Ingolf Deubel kann anhand dessen noch keine nähere Einschätzung abgegeben werden. Da es für diese Frage auf eine Unterscheidung zwischen aktiver Zeit und Ruhestandszeit ankommt, ist zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werden die pensionsrechtlichen Folgen der Entscheidung anhand der gesetzlichen Bestimmungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes geprüft."


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