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Ex-Finanzminister erneut vor Gericht

Ingolf Deubel muss sich vor dem Koblenzer Landgericht wegen Untreue und Falschaussage um die Nürburgring-Pleite verantworten.
Vor dem Prozess am Koblenzer Landgericht bespricht sich der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (r.) im Gerichtssaal mit seinem Anwalt. Foto: Walz

Vor dem Prozess am Koblenzer Landgericht bespricht sich der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (r.) im Gerichtssaal mit seinem Anwalt. Foto: Walz

Die stillstehende Indoor-Achterbahn, die einer der Höhepunkte der Erlebniswelt an der "Grünen Hölle" werden sollte, steht symbolisch für die Pleite, die das ambitionierte Projekt "Nürburgring 2009" hinlegte. Es ist eine komplexe Gemengelage aus verschiedenen Firmen, handelnden Personen und zweifelhaften Zusagen, die in der unrühmlichen Geschichte zusammenfließen. Von den privaten Investoren, die angeblich Interesse an dem Projekt hatten, floß kein Euro. Rund 330 Millionen Euro Steuergelder kostete das Scheitern die Landeskasse letztendlich. Deubel beteuerte seine Unschuld Einer der bekanntesten Köpfe in der Geschichte ist der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD), gleichzeitig ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH, an der das Land mit 90 Prozent beteiligt ist. Das Landgericht Koblenz befand Deubel im April 2014 der Untreue in 14 Fällen sowie der uneidlichen Falschaussage vor dem damaligen Untersuchungsaussschuss zur Nürburgring-Affäre für schuldig. Deubel hatte stets seine Unschuld beteuert. Das Gericht erklärte, dass Deubel diverse Zahlungen an Dritte veranlasst habe, ohne dass die Nürburgring GmbH einen wirtschaftlichen Vorteil daraus gehabt hätte. Zudem habe er über Bürgschaften des Landes in Millionenhöhe entschieden, obwohl eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden habe, dass das Land später seinen Bürgschaftsverpflichtungen nachkommen müsse. Verurteilt wurde Deubel zu dreieinhalb Jahren Haft. Antreten musste der Ex-Minister die Haftstrafe bislang nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte der Revision von Deubels Anwalt im November 2015 in Teilen stattgegeben. Das begründete der BGH damit, dass das Landgericht Koblenz in einigen Fällen einen Vermögensnachteil für das Land Rheinland-Pfalz und die Nürburgring GmbH nicht frei von Rechtsfehlern begründet habe. In dem neuen Verfahren ist es Aufgabe des Gerichts, eine neue Gesamtstrafe Deubel zu finden. Dabei gehts es um seine Falschaussage Deubels vor dem einstigen Untersuchungsausschuss sowie vier vorherige Fälle von Untreue. Für Deubel geht es um viel. Ab einer zweijährigen Haftstrafe kann diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch seine Pensionsansprüche könnten auf dem Spiel stehen. Wird ein Beamter nach dem Eintritt in den Ruhestand zu einer mindestens zweijährigen Haftstrafe verurteilt, kann er diese verlieren. Allerdings hatte Deubel als Minister keine beamtenrechtliche Stellung.Im Zuschauerraum des Gerichtssaals saß auch der frühere Chef der Investitions- und Strukturbank, Hans-Joachim Metternich. Er war im ersten Prozess vom Gericht wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt und mit einer Geldstrafe von insgesamt 22.500 Euro verwarnt worden. Bei Redaktionsschluss war der Prozess noch nicht beendet.


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