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Ex-Finanzminister muss in Haft

Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Koblenz gegen den ehemaligen Finanzminister wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der Pleite des Projekts "Nürburgring" 2009" bestätigt.
Das Urteil gegen Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (r.) wurde vom BGH bestätigt. Archivfoto: Mager

Das Urteil gegen Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (r.) wurde vom BGH bestätigt. Archivfoto: Mager

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel (SPD) als unbegründet verworfen. Das hat die Staatsanwaltschaft Koblenz heute mitgeteilt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Koblenz vom Januar 2020 rechtskräftig. Das Gericht hatte Deubel wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der Pleite des Projekts "Nürburgring" 2009" zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dagegen hatte Deubel Revision eingelegt. Ab einer zweijährigen Haftstrafe kann diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch seine Pensionsansprüche könnte erverlieren. Deubel war vom Landgericht Koblenz bereits 2014 zu einer Haftstraße von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Auch damals legte Deubel Revision ein. Dieser hatte der Bundesgerichtshof in Teilen stattgegeben und den Fall an eine andere Kammer des Koblenzer Landgerichts zurückverwiesen, wo er im Januar 2020 neu verhandelt wurde. Diesmal hielt das Urteil der Koblenzer Richter der Prüfung durch den BGH stand.


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