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Kita Antweiler: Erzieherin in fünf Fällen schuldig

Das Landgericht Koblenz hat heute das Urteil gegen eine Erzieherin gefällt, die in der Kita Antweiler Kinder zum Essen gezwungen hat. Das Verfahren gegen die ehemalige Leiterin wird fortgeführt.

Im Prozess um die Misshandlungen in der Kindertagesstätte in Antweiler ist heute vor dem Landgericht Koblenz das Urteil gegen die Hauptangeklagte gefallen. Die Kammer befand Erzieherin in einem Fall der Freiheitsberaubung und in vier Fällen der Nötigung für schuldig. Sie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Damit kam die Kammer im Ergebnis der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Die Verteidigung hingegen hatte Freispruch gefordert. Als Freiheitsberaubung wertete das Gericht einen Fall, in dem ein Mädchen während des Essens mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und isoliert in einen Nebenraum geschoben wurde. In vier weiteren Fällen, in denen die Frau für schuldig befunden wurde, wurden Kinder zum Essen gezwungen, teilweise durch "Nachspülen" mit Getränken. In einem dieser Fälle musste ein Junge weiteressen, obwohl er Erbrochenes an den Händen hatte. Die Fälle hatten damals bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zeugenaussagen von Erwachsenen Die Kammer erklärte, dass bei den Aussagen der Kinder die Gefahr bestand, dass sie in ihren Erinnerungen beeinflusst worden seien. Deshalb seien nur die Fälle verurteilt worden, für die es auch Zeugenaussagen Erwachsener gebe. Die Richter betonten, dass es sich bei den Freisprüchen in den anderen Fällen nicht um Freisprüche aus erwiesener Unschuld, sondern aus Mangel an Beweisen handele. Der Prozess gegen eine weitere Angeklagte, die die Kita damals leitete, wurde am letzten Prozesstag abgetrennt. Die Verteidigung hatte im letzten Moment ein Gutachten gefordert, da die Angeklagte an einer Wahrnehmungsstörung leide. Die Staatsanwaltschaft hatte sie der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt, da sie die Taten nicht unterbunden haben soll. Bereits Anfang Juli waren zwei weitere Angeklagte freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals erklärt, dass den beiden Erzieherinnen keine der Taten nachgewiesen werden könne. In ihrem letzten Wort wies die Hauptangeklagte die Vorwürfe weiterhin von sich. Unter Tränen sagte sie, dass sie der Prozess belastet habe und sie nicht verstehen könne, warum diese Vorwürfe gegen sie erhoben worden seien. Der letzte Prozesstag wurde von sehr vielen Beobachtern im Gerichtssaal begleitet, wie Gerichtssprecherin Claudia Göbel mitteilte.


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