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31 Erkrankte im Kreis Ahrweiler

Das Ordnungsamt in Bad Neuenahr-Ahrweiler kontrolliert die Einhaltung der Verordnungen. Die Stadt Remagen hat den Zahlungstermin der zweiten Rate der Gewerbesteuervorauszahlung verschoben. Im Kreis Ahrweiler wird der Busfahrplan umgestellt.
Symbolfoto: Imago Images/Christian Ohde

Symbolfoto: Imago Images/Christian Ohde

Seit gestern sind im Kreis Ahrweiler elf weitere positive Fälle mit nachgewiesener Coronainfektion aus den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr, der Gemeinde Grafschaft und den Städten Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler hinzugekommen. Damit erhöht sich die Anzahl der infizierten Personen auf insgesamt 31. Hinzu kommen 252 Kontaktpersonen. Das teilt das Gesundheitsamt des Kreises mit. Die Kreisverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Berliner Charité jetzt in Kooperation mit einer Software-Firma einen "digitalen Schnelltest" anbietet. Die sogenannte "CovApp" ist ein Fragebogen, der mögliche Corona-Verdachtsfälle identifizieren soll. Mit dem Fragebogen bekommt der Anwender bereits zu Hause eine Entscheidungshilfe, wie er sich weiter verhalten soll und ob ein COVID-19-Test sinnvoll ist. Die Charité weist allerdings darauf hin, dass der Fragebogen keine Behandlung ersetzt. Wer sich aktuell schwer krank fühlt, sollte umgehend medizinische Hilfe aufsuchen. Außerdem gibt die CovApp Informationen, wie sich das eigene Infektionsrisiko reduzieren lässt. Zu finden ist der Fragebogen im Internet unter https://covapp.charite.de/ . Gleichzeitig warnt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft davor, dass immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln suggerieren und damit werben, dass durch ihrer Mittel eine Infektion mit dem Corona-Virus vorgebeugt werden könne. Es gebe jedoch kein Nahrungsergänzungsmittel, dass eine Infektion mit dem Virus verhindern kann. Es gebe keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen das Coronavirus beweisen. Abgesehen davon sei eine gesundheitsbezogene Werbung wie "schützt vor Viren" verboten. Seit Mittwoch sind Spielplätze sowie große Teile des Einzelhandels per Verfügung geschlossen und der Betrieb der Gastronomie eingeschränkt. Laut der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler kommen die Bürger sowie die meisten Einrichtungen den Vorgaben der Verfügung vorbildlich nach. Spielplätze seien größtenteils leer und die meisten Geschäfte des Einzelhandels oder Gaststätten haben geschlossen oder die Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt. Allerdings würden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes immer noch zahlreiche Verstöße feststellen. Das Ordnungsamt werde deshalb auch am Wochenende für die Bürger im Einsatz sein. Ab morgen gelten weitere Einschränkungen, wie der rheinland-pfälzische Ministerrat heute beschlossen hat. Dann dürfen Gastronomiebetriebe nur noch Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf anbieten, Cafés bleiben komplett geschlossen. Versammlungen von mehr als fünf Personen werden verboten. Bei Missachtung kann ein Bußgeld verhängt werden. Mehr zu den neuen Regelungen gibt es hier. Die wirtschaftlichen Folgen werden nicht nur für den gesamten Einzelhandel und die Gastronomie groß sein, sondern für die gesamte Wirtschaft. Die Stadt Remagen hat deswegen beschlossen, die Forderung der zweiten Rate der Gewerbesteuervorauszahlung vom 15.05.2020 auf den 15.09.2020 zu verschieben. "Unsere Gewerbetreibenden sind von enormer Bedeutung für unsere Stadt - als Teil unserer lokalen Gesellschaft sowie als Arbeitgeber und Steuerzahler", stellt Bürgermeister Björn Ingendahl fest. Daher setze die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Hebel in Bewegung, den Betrieben durch die Krise zu helfen. Bei Unternehmen, die ein SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer hinterlegt haben, erfolgt der Einzug der zweiten Rate automatisch am 15.09.2020. Gewerbetreibende, die an der Fälligkeit 15.05.2020 festhalten möchten, steht es natürlich frei, Zahlungen zu leisten. Die Fälligkeiten am 15.08.2020 und 15.11.2020 bleiben von dieser Regelung zunächst unberührt. Außerdem richtet die Stadt Remagen einen dringenden Appell an alle Vermieter, dass sie den Geschäften, Dienstleistern oder Gastronomiebetrieben, die von den Schließungen oder Einschränkungen betroffenen sind, bei den anstehenden Mietzahlungen entgegenkommen, um die verbleibende Liquidität bei wegbrechenden Einnahmen nicht noch weiter einzuschränken. Dies sei beispielweise in Form von Zahlungsaufschüben, Mietnachlässen oder gar zeitweisem Mietverzicht möglich. Nicht nur in Gastronomie, Einzelhandel und bei Versammlungen wird es Veränderungen geben. Der Kreis hat angekündigt, dass ab Montag die Busfahrpläne an die Situation angepasst werden und die Ferienfahrplan gilt. Das entspreche der Absprache zwischen dem Verkehrsministerium, dem Landesbetrieb Mobilität, den beiden Zweckverbänden im Schienenverkehr und den Verkehrsverbünden. Auch der Bahnverkehr in Rheinlad-Pfalz wird teilweise eingeschränkt. Alle Nahverkehrszüge im Kreis Ahrweiler (Ahrtalbahn, Mittelrheinbahn, RE 5/RRX) fahren allerdings vorerst wie gewohnt.


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