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Eltern und Tagesmütter werden entlastet

Der Landrat und der Kreisvorstand haben entschieden, vorerst die Kita-Beiträge zu erlassen, wenn die Kinder nicht betreut werden. Tagesmütter erhalten weiterhin laufende Zahlungen vom Kreis Ahrweiler, wenn sie die reguläre Kinderbetreuung aussetzen.
Tagesmütter wereden unterstützt, wenn sie keine Kinder betreuuen. Symbolfoto: Carole LR/pixabay

Tagesmütter wereden unterstützt, wenn sie keine Kinder betreuuen. Symbolfoto: Carole LR/pixabay

Eltern müssen für den Monat April keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten berechnen, wenn Eltern aktuell die Notbetreuung nicht nutzen. Das haben Landrat Jürgen Pföhler und der Kreisvorstand beschlossen, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Ebenso entschieden sie, seitens des Landkreises für den Ausfall einzuspringen. In Rheinland-Pfalz ist der Besuch von Kitas ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt frei. Für Kinder unter zwei Jahren werden jedoch Elternbeiträge erhoben. Die meisten Kinder sind seit dem 16. März aufgrund des Erlasses der Landesregierung zu Hause und werden im häuslichen Rahmen betreut. Diese Regelung soll nach derzeitigem Stand bis zum 19. April gelten. Der Kreis wird in Kürze an die kommunalen und freien Kita-Träger, die die Elternbeiträge erheben, herantreten, um den Abwicklungsprozess festzulegen. Daher bittet der Landrat alle betreffenden Eltern um Verständnis und Geduld, wenn die tatsächliche Abrechnung bzw. Erstattung eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Auch die Betreuuer in der Kindertagespflege werdem im Kreis Ahrweiler entlastet. Die Entscheidung des Landes, dass eine Betreuung von Kindern in Kindertagespflege weiterhin stattfinden kann, stieß auf großes Unverständnis, weil diese Betreuungsform nach dem Infektionsschutzgesetz ebenfalls zu den Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten gehört (mehr dazu hier). Landrat und Kreisvorstand haben deshalb jetzt entschieden, die Regelungen für die Betreuung in Kitas auch auf die Kindertagesspflege zu übertragen. So werden die laufenden Zahlungen des Kreises an die Kindertagespflegepersonen bis zum 19. April geleistet. Das gilt auch dann, wenn die Tagesmütter ihr reguläres Betreuungsangebot schließen und lediglich eine Notbetreuung anbieten. Auch Eltern, die von daher eventuell keine Betreuung in Kindertagespflege für ihre Kinder mehr in Anspruch nehmen können, soll der Elternbeitrag anteilig erlassen werden.


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