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Flutopfer: Polizei warnt vor Betrügern

Im Ahrtal gaben sich vermutliche Betrüger als Mitarbeiter der Kreisverwaltung aus. Sie wollten Hochwasseropfern bei der Beantragung der Soforthilfe "helfen". Hochwasseropfer können bei der Kreisverwaltung telefonisch Soforthilfe beantragen. Zusätzliche Soforthilfe gibt es vom Land.
Unter dieser Hotline können Soforthilfen bei der Kreisverwaltung beantragt werden.

Unter dieser Hotline können Soforthilfen bei der Kreisverwaltung beantragt werden.

Sowohl der Kreis Ahrweiler als auch das Land Rheinland-Pfalz zahlen Soforthilfen für Hochwasseropfer auf. Die Polizei warnt jedoch dringend vor möglichen Betrügern, die die Not der Menschen ausnutzen. Bereits am Samstag gingen bei der Polizei aus mehreren Ortschaften im Ahrtal Meldungen ein, dass Personen im angeblichen Auftrag der Kreisverwaltung vor Ort seien, um Hilfe bei der Antragstellung für Soforthilfen nach der Flutkatastrophe zu leisten. Dabei wurden Opfer ausgefragt und personenbezogene Daten, darunter auch Kontodaten, erhoben. Nach Auskunft der Kreisverwaltung Ahrweiler sind jedoch keine Beauftragen unterwegs, um derartige Hilfe bei der Antragsstellung zu leisten. Die Polizei empfiehlt, sich im Zweifelsfall einen (Dienst-)Ausweis von den angeblichen Beauftragten zeigen zu lassen oder bei entsprechendem Verdacht unmittelbar die Polizei zu informieren. Wer Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge benötigt, sollte sich an die entsprechenden Anlauf- und Informationsstellen wenden, die es in den betroffenen Orten gibt. Flyer mit Anleitungshilfen liegen dort aus. Auf das Spendenkonto der Kreisverwaltung Ahrweiler für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe sind bereits mehr als 12 Millionen Euro eingegangen. 2,5 Millionen Euro hat die Kreisverwaltung Ahrweiler in den ersten Tagen bereits ausgezahlt. Pro Haushalt werden zwischen 1.000 und 2.000 Euro bereitgestellt. Betroffene können das Geld nur telefonisch bei der Kreisverwaltung beantragen, da die Bearbeitung so wesentlich schneller und effektiver funktioniert. Erreichbar ist die Hotline ist von Montag bis Sonntag 9 bis 20 Uhr unter Tel. 02641/975-960 und -961. Anträge, die bis Freitag, 23. Juli, um 15 Uhr per E-Mail eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Eine erneute telefonische Beantragung ist nicht erforderlich. Die Kreisverwaltung bittet um weitere Spenden an das Konto: Kreissparkasse Ahrweiler, IBAN DE 86 5775 1310 0000 3394 57, Stichwort "Hochwasserhilfe". Zusätzlich können Betroffene die Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz beantragen. Sie dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken. Voraussetzung für eine Soforthilfe sind grundsätzlich Schäden von über 5.000 Euro abzüglich Versicherungsleistungen und ohne Berücksichtigung von Spenden. Die Zuwendung beträgt maximal 3.500 Euro je Haushalt: 1.500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro je weitere Person. Betroffene aus dem Landkreis Ahrweiler können die Soforthilfe online oder schriftlich beim Statistischen Landesamt beantragen. Das Statistische Landesamt unterstützt die Kreisverwaltung Ahrweiler bei der Beantragung und Bewilligung der Mittel. Betroffene aus anderen Landkreisen wenden sich bitte an die zuständige Kreisverwaltung. Die Hotline 02603/71-1234 oder 02603/71-4321 für Fragen zum Antragsverfahren ist Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 20 Uhr besetzt. Das Online-Formular ist hier zu finden.


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