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Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Ahrweiler

Drei Tage hintereinander liegt der Inzidenzwert im Kreis Ahrweiler nun bei über 100. Deshalb gibt es ab Samstag zahlreiche Einschränkungen.
Dass sich der Marktplatz in Ahrweiler wieder füllt, ist zumindest bis Ende des Monats mehr als unwahrscheinlich. Collage/Archivfoto: Mager

Dass sich der Marktplatz in Ahrweiler wieder füllt, ist zumindest bis Ende des Monats mehr als unwahrscheinlich. Collage/Archivfoto: Mager

Der Kreis Ahrweiler fährt wieder runter. Eine Woche lang durften die Geschäfte öffnen, doch seit Montag gilt wieder nur noch das Termin-Shopping. Jetzt kommt es noch härter - da die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Ahrweiler am heutigen Donnerstag zum dritten Mal in Folge die 100er-Marke gerissen hat, erfolgt ab Samstag der nächste Schritt rückwärts. Denn in Folge dessen muss der Kreis ? gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ? eine Allgemeinverfügung erlassen, heißt es aus dem Kreishaus. Diese wurde heute auf Grundlage einer Musterverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Damit sich die Bürger darauf einstellen können, tritt sie erst von Freitag auf Samstag, 19. auf 20. März, um Mitternacht in Kraft. Die Allgemeinverfügung soll zunächst bis einschließlich 28. März gelten. Vom 12. bis zum 18. März - also innerhalb von sechs Tagen - ist der Inzidenzwert im Kreis signifikant von 64 auf 107 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von rund 70 Prozent. "Die hohe Anzahl der deutlich aggressiveren Mutationen von SARS-CoV-2 verschärft die Situation zusätzlich", so die Kreisverwaltung. Innerhalb der vergangenen vier Tage wurden 85 Infektionen mit Virusvarianten durch ein Labor bestätigt. Von Neuinfektionen betroffen sind aktuell zudem alle acht Kommunen des Kreises sowie alle Altersgruppen. Der Kreis muss daher die sogenannte "Notbremse" ziehen, das heißt eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr
  • verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese gelten auch für den Sport
  • Schließung Einzelhandel (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen), ausgenommen von den Schließungen sind u.a. Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, und ähnliche Einrichtungen
  • Schließung von Museen und Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios
  • Schließung von (zulässigen) Verkaufsständen ab spätestens 21 Uhr
  • Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Im Einvernehmen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier wurde entschieden, dass die Schulen bis zu den Osterferien im Wechselunterricht bleiben. Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Einschränkungen und sind unter https://kreis-ahrweiler.de und neben/unter diesem Bericht als pdf-Dokument abrufbar. Auf der Internetseite des Kreises sind die wesentlichen Eckpunkte auch in mehreren Sprachen abrufbar. (Ergänzung 16.52 Uhr:) Auch wenn der Inzidenzwert im gesamten Kreis Ahrweiler am heutigen Donnerstag bei 107 liegt, sind die absoluten zahlen der Infizierten in einigen Gebieten gar nicht so hoch. So liegt die Zahl der registrierten, positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen in der Verbandsgemeinde (VG) Adenau heute bei 14 (Einwohner: rund 13.000), in der VG Altenahr sogar nur bei acht (Einwohner: rund 10.900). Allerdings ist der Kreis dazu angehalten, die Schutzmaßnahmen auf den gesamten Kreis anzuwenden, wie die Pressestelle der Kreisverwaltung auf Nachfrage des WochenSpiegel erklärte. Die Allgemeinverfügung basiere auf Grundlage einer Musterverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz. "Allgemeinverfügungen müssen für das gesamte Gebiet des Landkreises erlassen werden. Eine Differenzierung innerhalb des Landkreises würde dazu führen, dass die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet wäre", so die Kreisverwaltung. Eine konkrete Ursache für den rasanten Anstieg des Inzidenzwertes kann die Kreisverwaltung nicht ausmachen. Die seit dem 8. März bestehende Möglichkeit, sich ein Mal wöchentlich kostenlos auf das Corona-Virus testen zu lassen, vermutet die Behörde nicht als Ursache und erklärt: "Seit Beginn der Pandemie wird im Kreis Ahrweiler sehr umfangreich getestet, sodass auch von einer geringeren Dunkelziffer von Infizierten auszugehen ist. Je mehr getestet wird, desto mehr Infizierte ohne Symptome werden festgestellt." Aktuell stelle das Kreisgesundheitsamt einen hohen Anteil von Ausbreitungen im familiären beziehungsweise privaten Umfeld fest. Größere Erkrankungsausbrüche in Betrieben sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten gebe es nicht.Verstärkt werde diese Entwicklung durch die "deutlich aggressiveren Mutationen" von SARS-CoV-2.  


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