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Landrat und Bürgermeister appellieren an Bürger

Landrat Jürgen Pföhler und die acht hauptamtlichen Bürgermeister bitten darum, von Verwandtenbesuchen abzusehen und sich bei Osterspaziergängen an die Verordnungen zu halten. Kreisstadt-Bürgermeister Guido Orthen spricht sich gegen die Sperrungen von Parkplätzen und Wegen aus, appelliert aber an die Vernünft der Bürger.
Gruppenwanderungen auf dem Ahrsteig sind derzeit nicht gestattet. Symbolbild: Dominik Ketz/Gastlandschaften RLP

Gruppenwanderungen auf dem Ahrsteig sind derzeit nicht gestattet. Symbolbild: Dominik Ketz/Gastlandschaften RLP

Der Landrat des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler und die acht hauptamtlichen Bürgermeister im Kreis haben einen gemeinsamen Appell an die Bürger im Kreis Ahrweiler verfasst. Darin bitten sie darum, auch über Ostern keine Verwandten und Freunde zu besuchen oder einzuladen. "Auch hier gilt der Appell, soziale Kontakte zu vermeiden. Wenn sich Menschen über einen längeren Zeitraum treffen, steigt das Ansteckungsrisiko enorm", so der Landrat. Weiter bitten sie darum, auch beim traditionellen Osterspaziergang die geltenden Regeln einzuhalten. So sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen beträfen Personen in derselben häuslichen Gemeinschaft oder die Begleitung Minderjähriger oder Menschen, die besonders viel Hilfe im Alltag brauchen. Menschen dieses Personenkreises dürften auch mit mehr als zwei Personen spazieren gehen. Genauso dürfe man sich mit einem Freund oder einer Freundin verabreden, solange man zu zweit bleibe. Der Landrat und die Bürgermeister bitten dabei allerdings um Vorsicht und das Einhalten des Mindestabstandes von eineinhalb Metern. Ratsam sei es auch, stark besuchte Orte zu meiden. Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte seien im Augenblick grundsätzlich untersagt. Um den Kontakt nicht abreißen zu lassen, könnten Angehörige miteinander telefonieren oder eine Videokonferenz machen. Um den Ansturm von Ausflüglern - insbesondere aus benachbarten Bundesländern -einzudämmen, waren am vergangenen Wochenende Wanderparkplätze in den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr gesperrt worden. Landrat Pföhler hatte appelliert, das Ahrtal momentan nicht als Ausflugsziel aufzusuchen. Guido Orthen, Bürgermeister der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, erklärte nun vor den Feiertagen, dass im Gebiet der Kreisstadt weder rechtlich noch tatsächlich die Notwendigkeit bestehe, das Wandern zu verbieten sowie Wege und Parkplätze zu sperren. "Um Lagerkoller und Bewegungsmangel zu verhindern ist es gerade jetzt wichtig, dass die Menschen die Möglichkeit haben, rauszugehen und sich an der frischen Luft zu bewegen", so Orthen. Auch hier gelten aber die Verhaltensregeln zur Kontaktbeschränkung und zum Infektionsschutz, die in den Verordnungen rechtlich verankert sind. Für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sei es daher momentan möglicherweise nicht die Zeit ist, die Region als aktuelles, potenzielles Ausflugsziel anzupreisen. Alle Bürger sollten sich über ihren Spaziergang Gedanken machen und mithilfe des gesunden Menschenverstands entscheiden, was in der aktuellen Situation angebracht sei und was eben nicht. "Hier vertraue ich den Menschen und greife auf unsere Erfahrungen der letzten Wochen zurück: Dass sich die Allermeisten sehr solidarisch, pflicht- und verantwortungsbewusst verhalten haben", sagt Orthen. Nichtsdestotrotz beobachte die Stadt die Entwicklungen und das Verhalten der Menschen, die sich rund um die Stadt aufhalten, sehr genau. Die Mitarbeiter der Stadt werden die Einhaltung der Regeln weiterhin kontrollieren. "Wir konnten am letzten Wochenende beobachten, dass sich die meisten Menschen verantwortungsvoll und solidarisch verhalten haben, deshalb sehen wir auch für das Osterwochenende keine Notwendigkeit, die Wanderparkplätze oder Wanderwege zu sperren", erklärt Orthen.


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