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Corona-Schutzimpfungen & Impf-Infrastruktur: gut aufgestellt

Der Kreis Ahrweiler kann vier Wochen nach Beginn der Corona-Schutzimpfung eine erste positive Bilanz ziehen, verzeichnet aber weiterhin anhaltend hohe Infektionswerte – so lässt sich der vierte Corona-Sachstandsbericht des Gesundheitsamts zusammenfassen.
Symbol-Foto: Pixabay

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Bislang haben im Kreis Ahrweiler rund 5500 Personen eine Erstimpfung erhalten. Dies entspricht 4,2 Prozent der Gesamtbevölkerung des Kreises. Damit liegt der Landkreis zum Stichtag 31. Januar deutlich über dem Durchschnitt von Land (3,5 Prozent) und Bund (2,3 Prozent).
 
Im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf erhielten bis Ende Januar insgesamt 2500 Personen mit höchster Schutzpriorität die erste Corona-Schutzimpfung. Die Erstimpfungen können dort, abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffs, ab dem 17. Februar fortgesetzt werden.
 
Das mobile Impfteam des DRK hat im Auftrag des Landes bis Ende Januar alle 20 Pflege- und Senioreneinrichtungen im Kreis mit Erstimpfungen versorgt. Über 3100 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal der am höchsten priorisierten Gruppe haben dort das Angebot einer Corona-Schutzimpfung in Anspruch genommen. Zwischenzeitlich hat das mobile Impfteam mit der Durchführung der Zweitimpfungen begonnen. Vier Einrichtungen, „Villa am Buttermarkt“ (Adenau),  „Alte Burg“ (Herschbroich), „St. Josef“ (Bad Breisig) und „Villa Romantica“ (Niederzissen), konnten bereits am vergangenen Freitag und Samstag damit versorgt werden. Ziel ist es, die Zweitimpfungen in allen Pflege- und Senioreneinrichtungen bis zum 27. Februar abgeschlossen zu haben.
 
Nach Mitteilung des Landes steht voraussichtlich ab Mitte Februar der Impfstoff von Astrazeneca zur Verfügung, sodass dann in der zweiten Impfstraße des Impfzentrums weitere Menschen aus der Gruppe mit höchster Priorität, die jünger als 65 Jahre sind, geimpft wer den können. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter innen und Mitarbeiter stationärer Senioreneinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Personen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko. Welcher Impfstoff jeweils eingesetzt wird, legt die zentrale Terminvergabestelle des Landes fest. Für den Aufbau und die Errichtung des Impfzentrums (erste und zweite Impfstraße) hat der Kreis bislang Mittel in Höhe von insgesamt rund 208.000 Euro verausgabt. Diese werden vollständig von Bund und Land übernommen. Weiterhin diffus und von einer hohen Dynamik geprägt ist hingegen das Infektionsgeschehen im Kreis. Trotz des anhaltenden Lockdowns ist derzeit nur ein sehr verhaltener Rückgang der täglichen Neuinfektionen zu verzeichnen. Mit einer Inzidenz von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Stand 07. Februar) liegt der Kreis damit aktuell deutlich über den Werten des Landes (60,9) und nahezu gleich mit den Werten des Bundes (76).
 
Nach wie vor sind alle acht Kommunen und alle Altersklass en von Neuinfektionen betroffen. Auffällig ist, dass sich der Anteil der Neuinfektionen bei den 0- bis 20-Jährigen gegenüber dem Wert vom 13. Januar um zehn Prozent verringert hat. Dies ist auf die Kita- beziehungsweise Schulschließungen zurückzuführen. Verschärft wird die Situation durch die mutierte britische Coronavirus-Variante B.1.1.7, die im Kreis erstmals am 31. Januar durch ein Labor nachgewiesen worden ist. In der Folge wurden acht weitere Infektionsfälle mit der britischen Virusvariante bestätigt. Die Variante gilt nach dem aktuellen Kenntnisstand als deutlich ansteckender. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bei weiteren Infektionsfällen auch im Umfeld der Betroffenen das mutierte Virus nachgewiesen werden kann. Da auch weitere Mutationen des Coronavirus, wie die brasilianische oder südafrikanische Mutante, in anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bereits nachgewiesen wurden, ist damit zu rechnen, dass sich früher oder später auch Menschen im Kreis Ahrweiler mit diesen infizieren werden. Ein Nachweis einer Mutation bedeutet für die Betroffenen verschärfte Quarantäne- beziehungsweise Absonderungsmaßnahmen: eine Quarantäneverkürzung auf zehn Tage ist demnach nicht möglich und die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt nur durch eine Freitestung mittels negativem PCR-Test. Die vom Gesundheitsamt veranlassten Testungen, die einen positiven PCR-Befund ergeben, werden ab sofort auf Mutationen untersucht. Die hierfür erforderlichen Laborkapazitäten stehen zur Verfügung.


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