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Landrat Pföhler äußert sich schriftlich

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe, die im Juli über den Landkreis Ahrweiler hereingebrochen ist, unter Annahme eines sogenannten Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Dr. Jürgen Pföhler eingeleitet.
Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Foto: Bernhard Risse

Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Foto: Bernhard Risse

Dies ausgehend von einer „Erkenntnislage“, die, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 6. August  wörtlich, mit „Unsicherheiten und Lücken“ behaftet ist. Umso wichtiger sei es, so Landrat Dr. Pföhler, dass die Ereignisse vom 14. auf den 15. Juli, die für alle Beteiligten in diesem Ausmaß unvorstellbar waren, besonnen und auf objektiver Grundlage beurteilt werden. Landrat Dr. Pföhler betont in einer schriftlichen Presseerklärung, dass alle am Einsatz Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, ausgehend vom damaligen Wissens- und Erkenntnisstand, Schaden von den Menschen und der Region abzuwenden. „Alle Einsatzkräfte haben professionelle Arbeit geleistet, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Den Angehörigen der Verstorbenen und allen von der Unwetterkatastrophe Betroffenen spreche ich mein tief empfundenes Mitgefühl aus.“ Umso wichtiger sei es, so Landrat Dr. Pföhler, dass die Ereignisse vom 14. auf den 15. Juli, die für alle Beteiligten in diesem Ausmaß unvorstellbar waren, besonnen und auf objektiver Grundlage beurteilt werden. Landrat Dr. Pföhler betont, dass alle am Einsatz Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, ausgehend vom damaligen Wissens- und Erkenntnisstand, Schaden von den Menschen und der Region abzuwenden. „Alle Einsatzkräfte haben professionelle Arbeit geleistet, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Den Angehörigen der Verstorbenen und allen von der Unwetterkatastrophe Betroffenen spreche ich mein tief empfundenes Mitgefühl aus.“


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