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Leitungswasser unbedingt abkochen

Aktuell wird der Stadtteil Ahrweiler aus dem Wasserwerk „Walporzheimer Straße“ mit Brauchwasser versorgt. Das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler hat für dieses Leitungswasser ein Abkochgebot angeordnet.
Symbol-Foto: Pixabay

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Die derzeitigen Prüfberichte zu den Untersuchungen des Leitungswassers zeigen, dass für das Brauchwasser im Verteilnetz des Stadtteils Ahrweiler eine mikrobiologische Belastung nicht ausgeschlossen werden kann.
Daher wird nochmals eindringlich auf das bestehende Abkochgebot für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau hingewiesen. Das Leitungswasser darf nicht direkt getrunken, nicht zur Speisenzubereitung genutzt und auch nicht zur Reinigung von Bedarfsgegenständen für die Lebensmittelherstellung verwendet werden.
Für diese Zwecke muss es vorher abgekocht oder durch Flaschenwasser ersetzt werden. Das Brauchwassers kann ohne Einschränkungen genutzt werden für die Toilettenspülung, Reinigung von Flächen und verschmutzter Kleidung (Wäsche waschen bei mindestens 60°C, besser Kochwäsche).
Die Körperhygiene ist bei intakter Haut möglich. Die Nutzung von Händedesinfektionsmitteln ist zu empfehlen.


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