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Wahlen in Sinzig werden verschoben

Für die Wahl der Ortsbeiräte in der Kernstadt und in Westum wurde ein neuer Termin festgelegt. In den Listen der SPD gab es Unstimmigkeiten. Am 16. Juni geht es erneut an die Urnen.
Im Sinziger Rathaus bereitet man sich auf eine zweite Wahl vor. Foto: Mager

Im Sinziger Rathaus bereitet man sich auf eine zweite Wahl vor. Foto: Mager

Die Bürger von Sinzig und Westum dürfen am 26. Mai wählen - so weit nichts besonderes. Kurzfristig verschoben wird allerdings die Wahl der Ortsbeiräte für die Kernstadt Sinzig und den Ortsteil Westum. Das kündigte die Stadt Sinzig in einer Pressemitteilung an. Die Verschiebung hat der Wahlausschuss der Stadt Sinzig in einer kurzfristig einberufenen Sitzung am gestrigen Donnerstag entschieden. Dies geschah auf Anordnung der Kreisverwaltung Ahrweiler als Kommunalaufsichtsbehörde. Hintergrund ist laut Pressemitteilung die "mangelnde Übereinstimmung der bei der Stadtverwaltung Sinzig eingereichten Wahlvorschläge und der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber der SPD für die Wahlen zum Ortsbeirat in der Kernstadt Sinzig und im Stadtteil Westum, sowie Niederschrift und Wahlstimmzettel diesbezüglich". Listen stimmten nicht überein Auf Nachfrage des Wochenspiegels erklärte Christian Weidenbach, Fachbereichsleiter Personal/Organisation der Stadt Sinzig, dass die Parteien und andere politische Gruppen über ihre Versammlungen, bei denen sie die Kandidaten für die Wahlen aufstellen, Niederschriften anfertigen. Dies sind einheitliche Vordrucke. Auf diesen Niederschriften werden nicht die Namen der aufgestellten Kandidaten aufgeführt, sondern nur laufende Nummern. Die Partei fügt besagtem Vordruck eine Liste bei, die aufschlüsselt welche Nummer für welchen Kandidaten (also für welchen Namen) steht. Auf den Wahlzetteln, die die wahlberechtigten Bürger am 26. Mai in die Urne werfen (oder vorher per Briefwahl ausfüllen), sind manche Kandidaten nicht nur einmal, sondern bis zu dreimal aufgeführt. Deshalb kann die Partei bei der Niederschrift angeben, dass zum Beispiel der Kandidat mit der laufenden Nummer 1 dreimal und der Kandidat mit der laufenden Nummer zwei zweimal auf dem Wahlzettel für die Bürger auftauchen soll. Zusätzlich zur Niederschrift und der beigefügten Namensliste müssen die Parteien nach ihren Aufstellungsversammlungen auch einen Wahlvorschlag einreichen. Auf diesem sind die Namen der Kandidaten in der Reihenfolge entsprechend der Niederschrift aufzuschreiben. Die Kandidaten, die laut Niederschrift auf dem späteren Wahlzettel für die Bürger mehrfach auftauchen sollen, müssen auf diesem Wahlvorschlag auch mehrfach genannt werden - eben genauso oft, wie es in der Niederschrift steht. Bei den SPD-Kandidaten für die Ortsbeiräte in Sinzig und Westum stimmten die Niederschriften und die Wahlvorschläge allerdings nicht überein. Deshalb ging der Stadt Sinzig am vergangenen Mittwoch, 15. Mai, von der Kreisverwaltung eine Verfügung zu, dass die beiden Wahlen nicht stattfinden können. Neuer Wahltermin Als neuen Wahltermine für die beiden Ortsbeiräte wurde Sonntag, 16. Juni, beschlossen. Alle anderen Wahlen werden wie bekanntgegeben am 26. Mai zwischen 8 und 18 Uhr durchgeführt. Rund 8000 Wahlberechtigte sind laut Weidenbach vom zweiten Urnengang betroffen. Sie erhalten voraussichtlich ab dem 22. Mai neue Wahlbenachrichtigungen. Stimmzettel für die Ortsbeiratswahlen in Sinzig Kernstadt und Westum, die bereits per Briefwahl abgegeben wurden, werden am Wahltag aussortiert und im Nachgang vernichtet. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist weiterhin möglich. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Sinzig unter Tel. 02642/4001-25 und -56 zur Verfügung. SWU kündigt Einspruch gegen Wahl an Bereits im April gab es Querelen um die Kommunalwahl in Sinzig. Da wurde bekannt, dass die Sinziger Wählerunion (SWU) nicht zur Stadtratswahl Sinzig sowie zur Wahl für die Ortsbeiräte Sinzig und Koisdorf zugelassen wurde. Eine Beschwerde der SWU wurde kürzlich von der Kommunalaufsicht zurückgewiesen. Ebenso wurde die SWU nicht zur Kreistagswahl zugelassen. Die Beschwerde hiergegen wurde von der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) zurückgewiesen. Die SWU-Vorsitzende Helga Schmitt-Federkeil hat angekündigt, dass die Wählerunion bereits jetzt Fachanwälte eingeschaltet hat, die "unseren Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in aller Gründlichkeit vorbereiten".


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