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Architekten starten Internetseite zu Gutachten

Im Antragsverfahren für Hilfezahlungen sind Begutachtungen vorgesehen.
Archivfoto: Mager

Archivfoto: Mager

Seit Montag können vom Hochwasser Betroffene Hilfezahlungen beantragen. Für Gebäudeschäden sind im Antragsverfahren Begutachtungen vorgesehen. Dazu haben die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Portalseite im Internet freigeschaltet. Unter www.diearchitekten.org/fluthilfe können Betroffene direkt Kontakt zu Büros aufnehmen, die entsprechende Gutachten in den Flutgebieten vornehmen. Informationen zum gesamten Antragsverfahren finden sich unter www.isb.rlp.de/unwetterhilfen. Unabhängig von der Begutachtung führen Architektinnen und Architekten Erstberatungen für Betroffene an den neu eingerichteten Infopoints des Landes durch. "Tausende Menschen in den betroffenen Gebieten haben durch die Flutkatastrophe massive Schäden zu beklagen, nicht wenige haben alles verloren. Jetzt geht es um umfassende finanzielle Hilfe, damit die Betroffenen ihre Häuser wieder aufbauen können. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat sehr schnell ein Programm entwickelt, in dem jetzt einfach, digital und unbürokratisch finanzielle Unterstützung beantragt werden kann. Darüber hinaus brauchen die Betroffenen aber auch individuelle fachliche Beratung zum Wiederaufbau. Hier stehen die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer den Betroffenen mit großer Kompetenz beratend zur Seite. Ich danke allen Beteiligten für dieses Engagement", sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen. "Wir haben das Antragsverfahren digital und schlank aufgestellt", erläuterte ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link. Mit denKammern und dem Land arbeite die Förderbank eng bei der Umsetzung der Aufbauhilfe zusammen. Alle Informationen zum Wiederaufbau: https://wiederaufbau.rlp.de


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