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Brandstiftung und mehr am Wochenende

Meldungen der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler: Verkehrsunfälle aufgrund Straßenglätte, Verkehrsunfallflucht - Zeugenaufruf, Trunkenheit im Verkehr.
Symbol-Foto: Archiv

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Im Bereich Schulgäßchen kam es im Zeitraum vom 12. November, 2.30 bis 3 Uhr zu einem Brand von drei Paletten, auf denen Säcke mit Innenputz gelagert waren. Die insgesamt rund 130 Säcke wurden durch das Feuer erheblich bis hin zur Unbrauchbarkeit beschädigt. Durch den Geschädigten selbst wurde der Brand bemerkt und auch eigenständig gelöscht. Ein Übergreifen auf die Hausfassade konnte damit verhindert werden. Aufgrund der Lagerung der Paletten wird derzeit von einer Brandstiftung ausgegangen. Verkehrsunfälle aufgrund Straßenglätte: Aufgrund der eingetretenen Straßenglätte kam es am Morgen des 12.November im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler zu mehreren Unfällen. Hierbei kam es glücklicherweise lediglich zu Sachschäden an den Fahrzeugen. Verkehrsunfallflucht - Zeugenaufruf: Ahrweiler: Am Donnerstag, 11. November, kam es gegen 16.15 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht im Bereich der Altenbaustraße. Ein bislang unbekannter Kastenwagen hat dabei die Häuserfassade, sowie ein Verkehrszeichen beschädigt und sich anschließend von der Unfallörtlichkeit entfernt. Bad Neuenahr: Am Freitag, 12. November, kam es gegen 1630 Uhr im Bereich der ARAL-Tankstelle auf der Heerstraße zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein dort geparkter PKW wurde im Vorbeifahren durch ein bislang unbekanntes Fahrzeug im Bereich des Spiegels beschädigt. Die Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler sucht Zeugen, die Angaben zu den Unfällen machen können. Trunkenheit im Verkehr: Berg: Am Samstag, 13. November, ging bei der Dienststelle die Meldung über lautstarke Streitigkeiten in Berg ein. Den eingesetzten Beamten vor Ort ging der Hinweis ein, dass sich eine der Streitparteien im alkoholisierten Zustand mit ihrem PKW von der Örtlichkeit entfernt hatte. Diese konnte nach Ermittlungen an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,84 Promille. Ein weiterer gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest wurde jedoch abgelehnt. Im Anschluss wurde der 45jährigen Fahrzeugführerin eine Blutprobe im Krankenhaus entnommen.


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