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Immer mehr Bürger haben den »Kleinen Waffenschein«

Immer mehr Menschen im Kreis Ahrweiler bewaffnen sich. Seit 2014 hat sich die Zahl der Anträge für den Kleinen Waffenschein vervielfacht. Die Zahl der Anträge auf Ausstellung dieses Scheins stieg im Kreis von 54 im Jahr 2015 auf bisher 369 im Jahr 2016 (Stand: 22. November). Die Gründe dafür sind unterschiedlich und reichen von der Angst vor Einbrüchen bis hin zur Silvesternacht in Köln. Die Polizei sieht die Entwicklung kritisch. Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Thema. Stimmen Sie ab in unserer Umfrage (bis 17.12.).

»Die Zahl der Anträge auf den Kleinen Waffenschein, also beispielsweise für Signalwaffen und Schreckschusspistolen, die bei der Kreisverwaltung Ahrweiler gestellt werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2014 gingen 20 Anträge ein, 2015 waren es 54 und in diesem Jahr 369. Das entspricht fast dem Siebenfachen des Vorjahres« erklärt Jürgen Kempenich, Pressesprecher der Kreisveraltung Ahrweiler auf WochenSpiegel-Anfrage.

Verwaltung überprüft Antragsteller

Zuständig für die Ausstellung der  Kleinen Waffenscheine ist bei der Kreisverwaltung die Abteilung »Ordnung und Verkehr« mit dem Arbeitsbereich für Jagd sowie für das Waffen- und Sprengstoffrecht. Die Antragsteller werden, wie die Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen, auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Die Überprüfung beinhaltet Abfragen beim Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und dem Landeskriminalamt. »Die Beweggründe der Antragsteller werden nicht erfragt«, sagt Kempenich. Die Polizei sieht die Entwicklung  kritisch. Zwar gehe vom einer »Gaspistole« an sich grundsätzlich kaum eine Gefahr aus. Die jeweilige Nutzung könne eine »Gaspistole« beziehungsweis eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe allerdings zu einem sehr gefährlichen Gegenstand machen. Es komme  deshalb auf die bestimmungsgemäße Nutzung an, erklärt das Polizeipräsidium Koblenz auf Anfrage des WochenSpiegels. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft  Rainer Wendt hatte bereits Anfang des Jahres auf die Gefahren bei der Benutzung von Gaspistolen durch Laien hingewiesen. »Solche Gerätschaften vermitteln nur eine Scheinsicherheit. Man muss mit einer Waffe schon sehr vertraut sein, wenn man sie vernünftig einsetzen will«, sagte Wendt.

Verwechslungsgefahr

Eine weitere Gefahrensituation könnte sich einstellen, wenn derjenige in eine Polizeikontrolle gerät. Heute gängige Gasdruckpistolen sehen ‚scharfen‘ Pistolen oft zum Verwechseln ähnlich, sodass eine klare Einordnung auf den ersten Blick auch für den Fachmann schwerfällt.«


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