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Johannes Mager

Kreisstadt erhebt wieder Gästebeitrag

Der Stadtrat begründet den Schritt mit den vorhandenen Gegenleistungen.

Die Tourist-Information in Ahrweiler hat inzwischen auch wieder geöffnet.

Die Tourist-Information in Ahrweiler hat inzwischen auch wieder geöffnet.

Bild: Mager

Bad Neuenahr-Ahr­weiler. Der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, den Gästebeitrag ab dem 19. Mai 2022 wieder zu erheben. Nach der Flutkatas­trophe waren die Beiträge aufgrund der Schäden an der touristischen Infrastruktur zunächst ausgesetzt worden. »Der Gästebeitrag dient der Finanzierung eines Teils der touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen (Tourismuseinrichtungen) und Tourismusveranstaltungen«, heißt es seitens der Stadt. Inzwischen seien Teile der touristischen Einrichtungen wie Kurpark und Dahliengarten wieder nutzbar. Außerdem seien Einrichtungen verfügbar, die nicht von der Flutkatastrophe betroffen seien, beispielweise der Rotweinwanderweg. Darüber hinaus biete Gästekarte, die mit der Entrichtung des Gästebeitrages ausgestellt wird, weiterhin Leistungen, darunter der Eintritt zur Römervilla, Wanderführungen und Veranstaltungen im Kurpark. Zudem sei die Nutzung des Busverkehrs möglich. »Durch die Gästekarte wird neben den diversen Veranstaltungen und weiteren Marketingmaßnahmen das Ahrtal für unsere Gäste zusätzlich wieder attraktiver«, verlautbart die Stadt.

Der Gästebeitrag beträgt pro Übernachtung für Erwachsene 1,50 Euro und für Kinder ab sechs Jahren 60 Cent. Da die Wiedererhebung des Gästebeitrages sehr kurzfristig erfolgt, hat der Stadtrat für bereits getätigte Buchungen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni beschlossen. Demnach wird auf die Pflicht zur Erhebung des Gästebeitrags verzichtet, sofern die verbindliche Buchung bis zum 19. Mai getätigt wurde. Allerdings darf in diesen Fällen auch keine Gästekarte ausgestellt werden. Da sich das Design der Gästekarte geändert hat, wird darum gebeten, kurzfristig die neuen Gästebeitragsunterlagen beim Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V. abzuholen.


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