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mjo/red

Oberstaatsanwalt zum Stand der Emittlungen

Im Ermittlungsverfahren steht nun der zweite Schritt an. In diesem sollen die gesammelten Informationen zusammengeführt und bewertet werden.
Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen gegen Landrat a.D. Jürgen Pföhler. Foto: Archiv/Kreisverwaltung

Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen gegen Landrat a.D. Jürgen Pföhler. Foto: Archiv/Kreisverwaltung

Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz, hat erstmals öffentlich über den Ermittlungsstand im Verfahren gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, und eine weitere Person wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - informiert. Kruse erläutert, dass das Ermittlungsverfahren sich in aufeinander aufbauende Schritte gliedert. Die bisher durchgeführten Ermittlungen dienten demnach vorrangig dazu, möglichst umfassend Informationen zum Ablauf der Unwetterkatastrophe zu sammeln. Dazu seien die Geodaten des Katastrophengebiets sowie Wetterdaten beigezogen und über 200 Zeuginnen und Zeugen vernommen worden. Bei den Zeugen habe es sich zu einem Großteil um Rettungskräfte und Personen gehandelt hat, die sich über die hier eingerichtete Mailanschrift unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de gemeldet hatten. Zur Sammlung der Daten gehörte auch die Sichtung der sichergestellten, bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Koblenz sowie bei der Polizei eingegangenen Notrufe. Alle Daten seien elektronisch erfasst worden, um hieraus eine möglichst präzise Modellierung des Katastrophengeschehens zu entwickeln. Diese Arbeiten seien bereits weit fortgeschritten, was nicht zuletzt daran liege, dass das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit Unterstützung aller Polizeipräsidien des Landes eine große Ermittlungsgruppe für die Zeugenvernehmungen, die Datensichtung und die Datenerfassung zur Verfügung stellen konnte. Nun stehe der zweite Schritt an. Dabei sollen die vorhandenen Informationen zusammengeführt und eingehend bewertet werden. Das Hauptaugenmerk liege auf der Frage, ob und ab wann für wen absehbar war, dass es zu massiven Überschwemmungen mit Personenschäden oder gar Todesfällen kommen würde. Parallel dazu werden die bereits erfolgten Vernehmungen der Mitglieder des Krisenstabes sowie die dort vorhandenen Daten daraufhin überprüft werden, welche Informationen wann und in welcher Form vorlagen und wie diese bewertet worden sind. Zur Vermeidung von Informationsverlusten und überzogenem Abstimmungsbedarf der Ermittler untereinander sei die Zahl der Polizeibeamten auf eine Kernermittlungsgruppe reduziert worden. "Eine fundierte inhaltliche Bewertung der bisherigen Ermittlungen ist nach dem Vorstehenden bislang nicht möglich; vorschnelle Beurteilungen verbieten sich", erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt: "Die Staatsanwaltschaft teilt daher ausdrücklich nicht die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Bewertungen einzelner Ermittlungsergebnisse, die ohne Mitwirken der Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangt sind." Für beide Beschuldigte gelte derzeit in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Kruse kündigte an, die Medien und die Öffentlichkeit auch weiterhin über den Gang der Ermittlungen auf dem Laufenden halten. Das eigens für Hinweise aus der Bevölkerung eingerichtete E-Mail-Postfach unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de für Hinweise zur Flutnacht ist weiterhin geöffnet. Kruse dankt für die vielen konstruktiven Hinweise, die dort bereits eingegangen sind


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