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Prozess gegen das "Aktionsbüro Mittelrhein" geht weiter

Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Abbruch eines der größten Neonazi-Prozesse aufgehoben. Die Angeklagten sollen vom "Braunen Haus" in Bad Neuenahr-Ahrweiler aus agiert haben.
Der Prozess gegen die Rechtsextremen am Landgericht Koblenz geht weiter. Symbolfoto: Archiv

Der Prozess gegen die Rechtsextremen am Landgericht Koblenz geht weiter. Symbolfoto: Archiv

Der Prozess gegen das rechte „Aktionsbüro Mittelrhein“ muss fortgeführt werden. Das hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden. Es war einer der deutschlandweit größten Prozesse gegen Rechtsextremisten. Angeklagt waren ursprünglich 26 Beschuldigte, die mit 52 Verteidigern vor Gericht erschienen. Einige von ihnen wurden inzwischen verurteilt oder kamen frei, so dass zuletzt noch 17 Beschuldigte auf der Anklagebank saßen. Die Anklageschrift umfasste fast 1000 Seiten. Auf der Liste standen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Angeklagten sollen sehr aggressiv aufgetreten sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen unter anderem Gewalttaten gegen Linke. So sollen sie etwa eine linke Wohngemeinschaft in Dresden mit Böllern und Knüppeln attackiert haben. Einen Beamten sollen sie mit einem GPS-Peilsender verfolgt haben. Die Staatsanwaltschaft sprach davon, dass die „Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ das Ziel der Gruppe gewesen sei. Dreh- und Angelpunkt war das „Braune Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Richter in Pension Die Hauptverhandlung hatte am 20. August 2012 begonnen. Nach 337 Verfahrenstagen wurde sie am 5. April 2017 an eingestellt. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz begründet die Entscheidung damit, dass der Vorsitzende Richter im August in Pension ging. Die Kammer war davon ausgegangen, dass es bis dahin zu keinem Urteil gekommen sein würde. In der überlangen Verfahrensdauer sah die Kammer ein Verfahrenshindernis. Die Dauer des Verfahrens und die Belastungen, die die Angeklagten dadurch erleiden würden, stünden in einem deutlichen Missverhältnis zu den voraussichtlichen Strafen, lautete die Begründung. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Verteidiger verzögerten Das OLG gab der Staatsanwaltschaft nun Recht. Die lange Verfahrensdauer liege nicht an den Justizbehörden, sondern daran, dass das Verfahren eben so umfangreich sei. Auch die gesetzlichen Vorgaben seien ein Grund. Außerdem müssten die Angeklagten die „Belastungen“ hinnehmen, da die Länge des Verfahrens vor allem aus dem Verhalten ihrer Verteidiger resultiert hätten. Als Beispiel nannte das OLG, dass während des Gerichtsverfahrens mehr als 500 Befangenheitsanträge, 240 Beweisanträge, 400 Anträge zum Verfahrensablauf und 50 Gegenvorstellungen gestellt worden seien. Diese habe das Gericht aufgrund der Gesetze alle behandeln müssen. Prozessbeobachter hatten berichtet, dass viele Anträge der Verteidiger den Prozess verschleppen sollten.


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